Arznei- und Verbandmittel 

Damit Zuzahlungen für Medikamente Ihren Geldbeutel nicht zu sehr belasten, haben wir Rabattverträge mit Arzneimittel-Herstellern abgeschlossen. Dadurch sparen Sie Geld bei gleicher Qualität und Wirkung. Und die von uns dadurch eingesparten Gelder kommen unseren Kunden an anderer Stelle zugute, beispielsweise für den Ausbau und die Verbesserung von Leistungen.

Erstattungsfähige Arzneimittel

Wenn Sie für Ihre Therapie erstattungsfähige Arzneimittel oder Verbandmittel sowie zuzahlungsfreie Harn- und Blutzuckerteststreifen benötigen, übernehmen wir dafür die Kosten. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können grundsätzlich nicht erstattet werden. Ausnahme sind Medikamente für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bestimmte Arzneimittel, die für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen eingesetzt werden. Welche Medikamente in Ihrem Einzelfall erstattungsfähig sind, besprechen Sie am besten mit Ihrem SBK-Kundenberater.

Zuzahlungen

Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie bei Arzneimitteln 10 Prozent des Preises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Packung dazu. In jedem Fall ist die Zuzahlung nicht höher als der Preis des Arzneimittels. Für besonders preisgünstige Arzneimittel kann die Zuzahlung entfallen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach diesen zuzahlungsfreien Alternativen. Oder wenden Sie sich an Ihren persönlichen Kundenberater, der Sie gerne ausführlich berät.

Günstige Alternativen durch Rabattverträge

Damit die Kosten aber auch für zuzahlungspflichtige Medikamente für Sie möglichst niedrig bleiben, haben wir mit renommierten Arzneimittel-Herstellern Rabattverträge abgeschlossen. Sie können bei vielen Rezepteinlösungen davon profitieren. Denn Ihre Apotheke wird Ihnen bei Kassenrezepten in Zukunft ein Medikament eines dieser Hersteller aushändigen – sofern Ihr Arzt den Austausch des verordneten Arzneimittels auf dem Rezept nicht ausschließt oder einen bestimmten Wirkstoff verschreibt, den mehrere Hersteller anbieten. Fragen Sie Ihren Apotheker nach einer günstigen Alternative. Im PDF-Dokument „Rabattverträge“ erfahren Sie, mit welchen Herstellern wir Rabattverträge abgeschlossen haben und wo Sie gegebenenfalls Zuzahlungen einsparen können:

Arzneimittel-Rabattverträge

Preiswerte Qualität: Generika

Generika sind wirkstoffgleiche Arzneimittel und erfüllen strenge Sicherheits- und Qualitätsanforderungen. Sie sind bei gleicher Qualität deutlich günstiger als das Originalpräparat. Bei vielen verschriebenen Medikamenten zahlen Sie dann weniger, bei zuzahlungsfreien Medikamenten sogar gar nichts hinzu.

Festbeträge

Mit den Festbeträgen wird die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung nach oben begrenzt. Sie wurden 1989 vom Gesetzgeber eingeführt, um die Versichertengemeinschaft vor überhöhten Arzneimittelpreisen zu schützen. Liegt der Preis eines verschreibungspflichtigen Medikamentes über dem Festbetrag, müssen Sie selbst den Preisunterschied übernehmen. In diesem Fall sollten Sie sich bei Ihrem Arzt nach Generika oder Medikamenten mit vergleichbarer Wirkung erkundigen. Er ist dazu verpflichtet, Ihnen diese Alternativen zu nennen. Es sind immer Präparate mit Preisen im Rahmen des Festbetrags vorhanden.

Preisvergleich lohnt sich

Bei Arzneimitteln, die Sie ohne Rezept in der Apotheke bekommen können, kann sich ein Preisvergleich lohnen: Die Preise dafür kann jeder Apotheker selbst bestimmen. Neben Ihren örtlichen Apotheken stehen Ihnen dazu auch Versandapotheken zur Verfügung. 

 

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