
Das Sehvermögen kann in jedem Alter nachlassen. Machen Sie deshalb schon bei den ersten Anzeichen einen Sehtest beim Augenarzt. Dieser prüft, ob die Verordnung einer Sehhilfe notwendig ist. Die Kosten dieser Untersuchungen werden von uns bezahlt. Die Kosten für Sehhilfen dürfen wir jedoch nur in bestimmten Fällen übernehmen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Brillengläser oder medizinisch notwendigen Kontaktlinsen bis zur Höhe des bundesweit einheitlich vereinbarten Festpreises. Die genaue Höhe hängt von der Glasstärke ab.
Bei Erwachsenen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gilt die Kostenübernahme nur in Einzelfällen: Zum Beispiel wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung beider Augen vorliegt (in diesem Fall gilt die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO). Bei weiteren ausgewählten Indikationen, z. B. Augenverletzungen oder Augenerkrankungen, übernehmen wir die Kosten für therapeutische Sehhilfen und – wenn medizinisch notwendig – auch Kontaktlinsen.
Sollten Sie oder Ihr Kind anstatt einer Brille Kontaktlinsen bevorzugen (obwohl diese medizinisch nicht notwendig sind, Sie jedoch zum oben beschriebenen Personenkreis gehören), beteiligen wir uns mit den Kosten, die Sie für eine entsprechende Brille erhalten würden.