
In den meisten europäischen Ländern benötigen Sie für die Inanspruchnahme von Leistungen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie ist bei den neueren Versichertenkarten und auf der elektronischen Gesundheitskarte, die derzeit eingeführt wird, auf der Rückseite integriert. In einigen wenigen Ländern benötigen Sie noch einen Auslandskrankenschein.
Damit Sie sich auch im Ausland für eine medizinischen Behandlung direkt an einen Arzt oder ein Krankenhaus wenden können, nehmen Sie am besten die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - kurz: EHIC) mit.
Wenn Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) anfordern, bekommen Sie eine neue SBK Versichertenkarte, bei der die EHIC schon auf der Kartenrückseite integriert ist. Der Vorteil: Sie benötigen nur noch eine Karte und haben für den Bedarfsfall alles Wichtige dabei.
Die EHIC ist auch auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) integriert, die derzeit eingeführt wird. Diese ist mit Ihrem Foto versehen. Mehr Informationen zur eGK und wie Sie uns Ihr Foto zur Verfügung stellen können, erfahren Sie auf der Seite SBK Gesundheitskarte.
Die EHIC gilt in allen Mitgliedsländern der EU sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die EHIC hat in diesen Ländern den bisherigen Auslandskrankenschein E-111 abgelöst. Sie erhalten auf Wunsch für jedes bei der SBK versicherte Familienmitglied eine eigene Europäische Krankenversicherungskarte.
Auslandskrankenscheine können Sie vor Reisebeginn bei Ihrem Kundenberater bestellen (spätestens vier Werktage vor Abreise). Bei Reisen in folgende Länder benötigen Sie noch Auslandskrankenscheine: Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Tunesien und Türkei.
EHIC oder Auslandskrankenschein anfordern
Einen Auslandskrankenschein bzw. die EHIC fordern Sie am besten für sich und Ihre Familie vor der Abreise bei der SBK an. In Ländern, in denen die EHIC oder andere Abkommen gelten, erhalten Sie medizinische Behandlung mit der EHIC oder dem Auslandskrankenschein. Wird die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht anerkannt, erstattet Ihnen die SBK die Behandlungskosten nach deutschen Sätzen, maximal jedoch den verauslagten Betrag. Dies gilt nicht für Staaten ohne ein zwischenstaatliches Abkommen. Genaue Informationen zu Ihrem Urlaubsland finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Barmenia Krankenversicherung a.G.
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)