
Kinder in ihren ersten Jahren zu erleben, ist eine große Freude. Dank Elternzeit können Vater und Mutter direkt nach der Geburt zu Hause bleiben und sich um ihr Kind kümmern.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder es bleiben beide Elternteile gleichzeitig zu Hause oder sie wechseln sich ab. Während der Elternzeit, haben Sie in größeren Betrieben Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche zu arbeiten. Arbeiten Sie während der Elternzeit nicht und Ihr Arbeitgeber zahlt kein Gehalt mehr, bleibt Ihnen Ihr Anspruch auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz erhalten. Die Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit „aufzusparen“. Die restliche Zeit kann man dann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen.
Während der Elternzeit sind Sie weiterhin bei uns versichert. Sollten Sie pflichtversichert bei der SBK sein, ist die Mitgliedschaft während der Elternzeit beitragsfrei. Dies gilt ebenso wenn Sie freiwilliges Mitglied sind und Ihr Ehegatte gesetzlich versichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie während der Elternzeit Beiträge zahlen. Ihr Kundenberater informiert Sie gerne ausführlich hierzu!
Je nach Einkommen erhalten Sie während der Elternzeit Elterngeld. Dieses beträgt mindestens 65 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, jedoch höchstens 1.800 Euro. Wie viel Elterngeld Sie bekommen würden und weitere Informationen zum Elterngeld erhalten Sie am Ende dieser Seite unter "Mehr zum Thema".
Mit der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.