Kinder aufwachsen sehen.

Elternzeit frei gestalten.

Kinder in ihren ersten Jahren zu erleben, ist eine große Freude. Dank Elternzeit können Vater und/oder Mutter direkt nach der Geburt zu Hause bleiben und sich um ihr Kind kümmern.

Wählen Sie die Elternzeit, die zu Ihnen passt.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Entweder es bleiben beide Elternteile gleichzeitig zu Hause oder sie wechseln sich ab. Während der Elternzeit, haben Sie in größeren Betrieben Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche zu arbeiten. Arbeiten Sie während der Elternzeit nicht und Ihr Arbeitgeber zahlt kein Gehalt mehr, bleibt Ihnen Ihr Anspruch auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz erhalten. Die Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 12 Monate Elternzeit „aufzusparen“. Die restliche Zeit kann man dann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen.

Ihre SBK Versicherung während der Elternzeit
Während der Elternzeit sind Sie weiterhin bei uns versichert. Sollten Sie pflichtversichert bei der SBK sein, ist die Mitgliedschaft während der Elternzeit beitragsfrei. Dies gilt ebenso wenn Sie freiwilliges Mitglied sind und Ihr Ehegatte gesetzlich versichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie während der Elternzeit Beiträge zahlen. Ihr Kundenberater informiert Sie gerne ausführlich hierzu!

Eine zusätzliche Hilfe: Das Elterngeld
Je nach Einkommen erhalten Sie während der Elternzeit Elterngeld. Dieses beträgt mindestens 67 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, jedoch höchstens 1.800,− €. Wie viel Elterngeld Sie bekommen würden, erfahren Sie nach einem Klick auf den Elterngeldrechner. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie. Dort finden Sie auch eine Liste der Elterngeldstellen.

Kindergeld

Mit der Geburt Ihres Kindes können Sie Kindergeld beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder hier.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

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