Fahrtkosten

Wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt, übernimmt die SBK in bestimmten Fällen die Kosten für Fahrten in die Klinik. Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt).

Wir übernehmen die Transportkosten für:

  • Fahrten zu stationär erbrachten Leistungen (z. B. Krankenhausbehandlung, Entbindung)
  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus (auch ohne stationäre Aufnahme)
  • Krankentransporte, bei denen aus medizinischen Gründen ein Krankenwagen erforderlich ist

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

Bitte lassen Sie sich immer alle Fahrten zur ambulanten Behandlung vorher von der SBK genehmigen. Wird eine ambulante Behandlung anstelle einer stationären durchgeführt, übernehmen wir die Fahrkosten. In besonderen Ausnahmefällen übernehmen wir auch sonstige Fahrten zu ambulanten Behandlungen.

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