
Wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung aus zwingenden medizinischen Gründen erfolgt, übernimmt die SBK in bestimmten Fällen die Kosten für Fahrten in die Klinik. Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt).
Bitte lassen Sie sich immer alle Fahrten zur ambulanten Behandlung vorher von der SBK genehmigen. Wird eine ambulante Behandlung anstelle einer stationären durchgeführt, übernehmen wir die Fahrkosten. In besonderen Ausnahmefällen übernehmen wir auch sonstige Fahrten zu ambulanten Behandlungen.