Auf dieser Seite erfahren Sie die Antworten auf häufige Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte.
Was ist die elektronische Gesundheitskarte?
Warum wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt?
Welche Daten sind auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?
Wie sicher ist die elektronische Gesundheitskarte?
Kann ich auch meine alte Krankenversichertenkarte behalten?
Wer erhält eine elektronische Gesundheitskarte?
Wie bekomme ich die elektronische Gesundheitskarte?
Wann bekomme ich die elektronische Gesundheitskarte?
Bekomme ich automatisch eine neue elektronische Gesundheitskarte, wenn ich 15 Jahre alt werde?
Bekomme ich eine neue elektronische Gesundheitskarte, wenn ich umziehe oder heirate?
Bekommt mein Kind bei Geburt gleich die neue elektronische Gesundheitskarte?
Was passiert, wenn ich meine elektronische Gesundheitskarte verloren habe?
Wann werden alle Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte haben?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird sukzessive die Krankenversichertenkarte ersetzen. Im Unterschied zur bisherigen Versichertenkarte ist auf der Gesundheitskarte zusätzlich ein Foto abgebildet. Die Gesundheitskarte verfügt zudem über einen Mikroprozessorchip, der in Zukunft deutlich mehr Funktionen bietet. Welche Funktionen ab wann verfügbar sind, steht noch nicht fest. Auf der Rückseite der Gesundheitskarte ist die Europäische Krankenversichertenkarte integriert.
Die elektronische Gesundheitskarte ist Teil einer umfangreichen elektronischen Modernisierung der Kommunikations- und Organisationsstruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie ist der Schlüssel zu einer Vielzahl von neuen Funktionen und wird ein effizienteres und leistungsfähigeres Gesundheitssystem ermöglichen.
Auf der neuen Gesundheitskarte sind wie auf der bisherigen Versichertenkarte vorerst lediglich Vorname und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Versichertenstatus (z. B. Mitglied oder mitversicherter Angehöriger), Gültigkeitsdauer sowie die Bezeichnung der Krankenkasse (Institutionskennzeichen) gespeichert. Neu hinzu kommt die Angabe des Geschlechts. In Zukunft ist auch die Speicherung weiterer gesundheitsrelevanter Daten geplant, falls der Patient dem zustimmt.
Für die elektronische Gesundheitskarte gilt der besonders strenge Schutz von Sozialdaten. Darüber hinaus gelten lt. Sozialgesetzbuch folgende Regelungen: Alle Daten in den zukünftigen freiwilligen Anwendungen werden mit einer PIN geschützt sein. Zudem kann auf Gesundheitsdaten nur medizinisches Personal zugreifen, da dafür die Gesundheitskarte zusammen mit einem Heilberufsausweis in einen Kartenleser gesteckt werden muss. Alle Gesundheitsdaten werden grundsätzlich verschlüsselt gespeichert und kein Dritter - wie z. B. Arbeitgeber - darf auf diese zugreifen.
Zusätzlich zur neuen Gesundheitskarte sollten Sie vorerst noch die alte Krankenversichertenkarte behalten. In Einzelfällen kann es nämlich sein, dass manche Ärzte oder Kliniken noch nicht über ein neues Lesegerät für die elektronische Gesundheitskarte verfügen. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Krankenversichertenkarte kann jedoch nur noch die elektronische Gesundheitskarte verwendet werden.
Jeder SBK-Versicherte erhält eine eigene Karte mit seinem Foto. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Foto. Unter 15-Jährige bekommen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2012 automatisch eine elektronische Gesundheitskarte zugeschickt. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, wenden Sie sich bitte an Ihren SBK-Kundenberater oder an die Spezialisten unseres SBK Fototelefons unter 0800 0 725 725 800 0 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands; Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).
Damit wir Ihnen die elektronische Gesundheitskarte zuschicken können, benötigen wir ein Passfoto von Ihnen. Dieses können Sie am besten gleich hochladen - über www.sbk.org/gesundheitskarte.
Sie erhalten Ihre elektronische Gesundheitskarte innerhalb weniger Wochen, nachdem Sie uns Ihr Bild zur Verfügung gestellt haben.
Nein. Die Gesundheitskarte eines Versicherten, die aufgrund seines Alters von unter 15 Jahren ohne ein Foto ausgestellt worden ist, bleibt gültig - auch über das 15. Lebensjahr hinaus. Erst wenn die reguläre Gültigkeit der Gesundheitskarte abläuft, kommen wir auf den Versicherten zu und fordern ihn zur Abgabe eines Passfotos auf. Im Anschluss wird eine neue Gesundheitskarte ausgestellt.
Ja. Sie erhalten bei Umzug oder Heirat mit Namensänderung eine neue Karte. Sie müssen dafür kein neues Bild einreichen, ein Anruf bei Ihrem SBK-Kundenberater genügt.
Im Moment werden an Neugeborene, die in der Familienversicherung mitversichert sind, noch Krankenversichertenkarten ausgegeben. Die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte erfolgt voraussichtlich im Jahr 2012.
Melden Sie sich einfach bei Ihrem persönlichen Kundenberater. Sie erhalten dann eine neue Gesundheitskarte.
Es ist vorgesehen, bis zum 31.12.2013 alle SBK-Kunden mit der elektronischen Gesundheitskarte zu versorgen.