Häusliche Krankenpflege

Auch wer zu Hause gesund wird, freut sich über zusätzliche Fürsorge und Pflege. Um Sie bei Ihrer Heilung zu unterstützen, bieten wir Ihnen die häusliche Krankenpflege an.

Die häusliche Krankenpflege umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese erhalten Sie im Krankheitsfall als Krankenhausersatz für bis zu vier Wochen. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer häuslichen Krankenpflege ist, dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen und versorgen kann.

Voraussetzungen

Die häusliche Krankenpflege erhalten Sie, wenn

  • eine Krankenhausbehandlung notwendig wäre, eine Aufnahme aber nicht möglich ist,
  • eine Behandlung im Krankenhaus dadurch vermieden oder verkürzt wird und
  • durch die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert ist.

Das bietet die SBK

Wir übernehmen die häusliche Krankenpflege, solange diese medizinisch notwendig ist. Über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus erhalten Sie bis zu zwei Stunden täglich und bis zu 26 Wochen je Krankheitsfall auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Falls Sie pflegebedürftig sind, greifen die Leistungen der Pflegeversicherung.

Wird vom Gutachter ein entsprechender Versorgungsbedarf feststellt, kann die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in begründeten Ausnahmefällen sogar über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus befristet gewährt werden.

Fragen?

Haben Sie Fragen zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege? Hier hilft Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater gerne weiter.
 
 

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