Wir pflegen.

Sie werden gesund.

Auch wer zu Hause gesund wird, freut sich über zusätzliche Fürsorge und Pflege. Um Sie bei Ihrer Heilung zu unterstützen, bieten wir Ihnen die häusliche Krankenpflege an. Sie umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese erhalten Sie im Krankheitsfall als Krankenhausersatz für bis zu vier Wochen. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer häuslichen Krankenpflege ist, dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen und versorgen kann.

Die Häusliche Krankenpflege erhalten Sie, wenn

  • eine Krankenhausbehandlung notwendig wäre, eine Aufnahme aber nicht möglich ist
  • eine Behandlung im Krankenhaus dadurch vermieden oder verkürzt wird
  • durch die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert ist

Das bietet die SBK
Wir übernehmen die häusliche Krankenpflege solange wie medizinisch notwendig. Über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus erhalten Sie bis zu zwei Stunden täglich und bis zu 26 Wochen je Krankheitsfall auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Falls Sie pflegebedürftig sind, greifen die Leistungen der Pflegeversicherung.

Neu seit 2010!
Wird vom Gutachter ein entsprechender Versorgungsbedarf feststellt, kann die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in begründeten Ausnahmefällen sogar über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus befristet gewährt werden.

Haben Sie Fragen zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege? Hier hilft Ihnen Ihre betreuende Geschäftsstelle gerne weiter.
 
 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

SBK Kundentelefon

  0800 0 725 725 725 0*
* gebührenfrei innerhalb Deutschlands

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