Auch wer zu Hause gesund wird, freut sich über zusätzliche Fürsorge und Pflege. Um Sie bei Ihrer Heilung zu unterstützen, bieten wir Ihnen die häusliche Krankenpflege an. Sie umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese erhalten Sie im Krankheitsfall als Krankenhausersatz für bis zu vier Wochen. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer häuslichen Krankenpflege ist, dass eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen und versorgen kann.
Die Häusliche Krankenpflege erhalten Sie, wenn
Das bietet die SBK
Wir übernehmen die häusliche Krankenpflege solange wie medizinisch notwendig. Über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus erhalten Sie bis zu zwei Stunden täglich und bis zu 26 Wochen je Krankheitsfall auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Falls Sie pflegebedürftig sind, greifen die Leistungen der Pflegeversicherung.
Neu seit 2010!
Wird vom Gutachter ein entsprechender Versorgungsbedarf feststellt, kann die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung in begründeten Ausnahmefällen sogar über den Zeitraum von 26 Wochen hinaus befristet gewährt werden.
Haben Sie Fragen zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege? Hier hilft Ihnen Ihre betreuende Geschäftsstelle gerne weiter.