Hausarztvertrag

Die SBK bietet ihren Versicherten ein Hausarztmodell an - derzeit in Baden-Württemberg und Bayern. Versicherte können sich freiwillig vertraglich an ihren Hausarzt binden: Sie konsultieren dann mindestens ein Jahr lang nur diesen Hausarzt. Vor Terminen bei Fachärzten gehen sie ebenfalls erst zum Hausarzt, ausgenommen Frauen-, Kinder- und Augenarzt. Eine Befreiung von der Praxisgebühr ist nicht enthalten. Das Modell soll vor allem die Stellung des Hausarztes als Lotse in der medizinischen Versorgung stärken.

Für wen sich die hausarztzentrierte Versorgung besonders eignet

Die hausarztzentrierte Versorgung eignet sich unter anderem für Menschen, die häufig Kontakt zu ihrem Hausarzt haben und denen die intensive Betreuung durch den Hausarzt wichtig ist – zum Beispiel alte und chronisch kranke Menschen. Zudem ist das Modell für Patienten interessant, die neben vielen Besuchen beim Hausarzt auch immer wieder Fachärzte konsultieren müssen und die Steuerung durch den Hausarzt als Erleichterung empfinden. Wo sie nicht ohnehin schon gängige Praxis ist führen die beteiligten Hausärzte Abendsprechstunden ein und bieten kurze Wartezeiten.

Für die Versicherten kostenlos

SBK-Versicherten kostet die hausarztzentrierte Versorgung nichts extra. Umgekehrt ist auch keine Befreiung von der Praxisgebühr enthalten. Die SBK investiert für diese Verträge zukünftig mehrere Millionen Euro extra pro Jahr als hausärztlichen Zusatz-Honorare. Auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei Vorsorgeuntersuchungen für Kinder baut die SBK ihre Leistungen weiter aus und verbessert so die Versorgung der Menschen. Dies ist möglich auf der Grundlage einer soliden Finanzpolitik, von der alle Versicherten dauerhaft profitieren. Bestes Beispiel Zusatzbeitrag: Viele Krankenkassen haben bereits Zusatzbeiträge eingeführt oder sie für 2011 angekündigt. Nicht so die SBK, die 2011 keine Zusatzbeiträge erheben wird und damit ihre Versicherten entlastet.

Einschreibung ist freiwillig

Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. Wer nicht daran teilnimmt, der hat dadurch keinen Nachteile in der Behandlung durch den Arzt.

Hausarztzentrierte Versorgung – so geht’s

SBK-Versicherte können über eine Einschreibung bei Ihrem Hausarzt an dem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Und das sollten Sie rund um die Einschreibung und die Konditionen wissen:

  • Der Versicherte schreibt sich bei seinem Hausarzt ein und bindet sich damit für mindestens zwölf Monate an diesen Arzt.
  • Der Arzt gibt die Einschreibedaten und weitere Daten des Versicherten an ein spezielles Rechenzentrum, das die Daten speichert.
  • Das Rechenzentrum meldet die Daten jeweils Mitte Februar, Mai, August und November an die jeweiligen Krankenkassen.
  • Die SBK prüft die eingegangenen Daten und bestätigt sie. Im Quartal, das nach der Einschreibung folgt, startet für den Versicherten die hausarztzentrierte Versorgung.
  • Nach der Einschreibung kann der Versicherte seinen Hausarzt nur noch aus wichtigem Grund wechseln.
  • Sollte der Hausarzt während der Vertragslaufzeit aus der hausarztzentrierten Versorgung aussteigen, also selbst den Vertrag aufkündigen, müssen sich die Versicherten einen Hausarzt suchen, der weiterhin eine hausarztzentrierte Versorgung anbietet.

Wohin Sie sich bei Fragen wenden können

Ist die hausarztzentrierte Versorgung für mich die richtige Wahl? Welche Vor- oder Nachteile bieten sich für mich? Müssen mitversicherte Kinder eigens eingeschrieben werden? Gibt es in der hausarztzentrierten Versorgung Änderungen bei der Behandlung durch den Arzt? Wenden Sie sich bei Fragen rund um die hausarztzentrierte Versorgung an Ihren Hausarzt oder an Ihren Kundenbetreuer der SBK. Den Kontakt zu Ihrem persönlichen Kundenberater finden Sie übrigens schnell und bequem mit der Kundenberatersuche.

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