Haushaltshilfe

Wenn Sie wegen einer Erkrankung Hilfe im Haushalt brauchen

Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihren Haushalt nicht führen, sich oder Ihr Kind nicht versorgen? Genau dann sind wir für Sie da und übernehmen die Kosten für die Unterstützung, die Sie jetzt benötigen.

Wir helfen Ihnen bei der Suche und beim Beantragen einer geeigneten Haushaltshilfe – passend für Ihre individuelle Lebenssituation. Sie entscheiden, ob eine Person aus Ihrem familiären Umfeld die anfallenden Aufgaben übernimmt oder ob wir Ihnen eine professionelle Haushaltshilfe an die Seite stellen. So können Sie in Ruhe gesund werden.

Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe

Wir können Sie in verschiedenen Bereichen unterstützen. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass keine Person im Haushalt lebt, die diesen weiterführen könnte.

In welcher Höhe übernimmt die SBK die Kosten?

Bei einer selbst beschafften, nicht mit Ihnen verwandten Haushaltshilfe, wie beispielsweise einer Nachbarin oder einem Nachbarn, übernehmen wir bis zu 11 € pro Stunde (ab 2024).

Hilft Ihnen Ihre Ehepartnerin oder  Ihr Ehepartner oder eine bis zum zweiten Grad verwandte oder verschwägerte Person mit dem Haushalt? Auch hier können wir Sie finanziell unterstützen. Die Bezahlung des nachgewiesenen Verdienstausfalls und der entstandenen Fahrkosten von bis zu 0,20 € pro km bei Fahrt mit dem Pkw übernehmen wir gerne für Sie. Hier erhalten Sie bis zu 120,75 € pro Tag (ab 2024) von uns. Erhalten Sie die Haushaltshilfe für weniger als acht Stunden am Tag, erhalten Sie den Verdienstausfall und die Fahrkosten für den Tag anteilig ausbezahlt.

Bis zum zweiten Grad mit Ihnen verwandte oder verschwägerte Personen sind Eltern, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister, Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder, Schwiegereltern, Schwiegersöhne oder -töchter, Ehegattin oder Ehegatte der Enkelkinder, die Großeltern des Ehegatten oder der Ehegattin sowie verschwägerte Personen.

Zuzahlung zu einer Haushaltshilfe

Wenn Sie eine Haushaltshilfe von uns bekommen, leisten Sie lediglich eine Zuzahlung von 10 %, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Tag. Hinweis: Wenn Sie eine Haushaltshilfe wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch nehmen, brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

So bekommen Sie Haushaltshilfe:

  1. Bevor Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen, prüfen Sie für sich bitte noch einmal anhand folgender Fragen, ob die Voraussetzungen vorliegen: Sind Sie bei der SBK versichert und benötigen Sie wegen Ihrer Krankheit eine Haushaltshilfe? Führen Sie den Haushalt? Leben in Ihrem Haushalt Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind oder leben Sie alleine und benötigen aufgrund Ihrer Krankheit Unterstützung in Ihrem Haushalt? Gibt es in Ihrem Haushalt keine Person, die den Haushalt übergangsweise führen könnte? 
  2. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, beantragen Sie die Haushaltshilfe ganz einfach in der Meine SBK.
    Ihr Vorteil: Sie werden durch den Antrag geführt und können alle erforderlichen Dokumente direkt hochladen.

    Antrag stellen
  3. Sind auch die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, genehmigen wir Ihnen die Haushaltshilfe. Im Anschluss können Sie eine Haushaltshilfe beauftragen.

  4. Wer die Haushaltshilfe übernimmt, entscheiden Sie selbst. Wir arbeiten mit vielen Organisationen zusammen – zum Beispiel mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder Sozialstationen von Städten und Gemeinden. Wenden Sie sich bei der Suche nach einer Haushaltshilfe bei Bedarf gerne an Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren persönlichen Kundenberater.

  5. Die Kosten der Haushaltshilfe werden dann direkt mit uns abgerechnet. Wenn wir die Haushaltshilfe für Sie organisiert haben, zahlen Sie die Zuzahlung direkt an uns. Wenn Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren, erstatten wir Ihnen die Kosten und berücksichtigen dabei Ihre Zuzahlung. Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, laden Sie diese ganz einfach in der Meine SBK hoch. Alternativ senden Sie Ihre Unterlagen per Post an: SBK, 80227 München.

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