
Wer krank ist sollte sich erholen – und dazu zählt, sich nicht selbst um seinen Haushalt zu kümmern. Die SBK unterstützt Sie deshalb mit einer Haushaltshilfe. Voraussetzung dafür ist, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent der Leistung, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Tag bezahlen.
Sie erhalten eine Haushaltshilfe ohne zeitliche Begrenzung, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, wenn
Über diese oben genannten gesetzlichen Regelungen hinaus übernehmen wir für bis zu 4 Wochen die Kosten für eine Haushaltshilfe wenn
Zudem stellen wir für unbegrenzte Zeit eine Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die Weiterführung des Haushalts
Voraussetzung: Im Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Ihr SBK Kundenberater berät Sie gerne, beantwortet alle weiteren Fragen und unterstützt Sie beim Ausfüllen des Formulars - Anruf genügt.