Heilmittel 

Bei Heilmitteln handelt es sich, im Gegensatz zu innerlich verabreichten Medikamenten und Arzneimitteln, um äußere Anwendungen. Als schulmedizinische Heilmittel gelten Maßnahmen der physikalischen sowie der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie), der Ergotherapie sowie der podologischen Therapie (Fußpflege). Dazu gehören zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik oder motorisch-funktionelle Behandlungen.

Für ärztlich verordnete Heilmittel übernehmen wir die Kosten, Sie bezahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Erhalten Sie z. B. über ein Rezept sechs Massagen, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage. Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Sie haben die Wahl, sich in einer physiotherapeutischen Praxis, während eines stationären Aufenthaltes, in der Arztpraxis oder in anderen Einrichtungen behandeln zu lassen.

Bei Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung. 

 

 

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