Wertvolle Hilfsmittel.

Individuell auf Sie eingestellt.

Damit Sie nach einer Behandlung wieder schneller gesund werden, gibt es medizinische Hilfsmittel. Hilfsmittel sind technische Geräte, die Ihnen helfen, schneller wieder gesund zu werden oder eine gesundheitliche Einschränkung auszugleichen. Dazu zählen zum Beispiel Hörgeräte, Sehhilfen oder ein Rollstuhl. Ein Hilfsmittel wird Ihnen von Ihrem Arzt verordnet.

Ihr SBK Vorteil: Beratung zur Auswahl des passenden Hilfsmittels

Die SBK kümmert sich nicht nur um Ihre Versorgung mit Hilfsmitteln, sondern auch um die individuelle Anpassung: Wir besorgen das nötige Zubehör und organisieren Reparatur oder Ersatz.

Nicht jeder Anbieter darf Hilfsmittel ausliefern und mit der SBK abrechnen. Seit 01.01.2010 sind nur noch solche Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechnik-Betriebe und andere Hilfsmittel-Leistungserbringer zu Ihrer Versorgung berechtigt, die mit der SBK einen Vertrag geschlossen haben. Dank Verträgen mit leistungsfähigen Anbietern erhalten Sie immer qualitativ hochwertige Hilfsmittel, mit denen Sie bestens versorgt sind.

Wer die Vertragspartner der SBK sind, erfahren Sie am besten von Ihrem Kundenberater. Oder informieren Sie sich online über die Vertragspartner-Suche für Hilfsmittel am Ende dieser Seite. Sobald für weitere Hilfsmittel Verträge abgeschlossen werden, werden diese Partner selbstverständlich automatisch in diese Suche aufgenommen.

Manchmal ist es wichtig, dass die Hilfsmittel an Ihr Wohnumfeld angepasst werden, dann besucht Sie ein Hilfsmittel-Berater, der Ihre Versorgung auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihr Wohnumfeld abstimmt.

Haben Sie Fragen bei der Versorgung mit einem Hilfsmittel? Hier hilft Ihnen Ihre betreuende Geschäftsstelle gerne weiter.

Das übernimmt die SBK

Wir übernehmen grundsätzlich die Kosten für Ihre Hilfsmittel. Welche Hilfsmittel in Ihrem Einzelfall verordnungsfähig sind, besprechen Sie am besten mit Ihrem SBK Kundenberater, den Sie jederzeit anrufen können. Sie zahlen 10 % für jedes Hilfsmittel selbst dazu (mindestens 5,– € und höchstens 10,– €), in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlen Sie 10 % pro Verbrauchseinheit, aber maximal 10,– € pro Monat hinzu.

 

Vertragspartner-Suche für Hilfsmittel

 

 

Bei Fragen zur Hilfsmittelsuche, beispielsweise wenn Sie einen Suchbegriff vermissen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Kundenberater.

   

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

SBK Kundentelefon

  0800 0 725 725 725 0*
* gebührenfrei innerhalb Deutschlands

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