
Um Kiefer- und Zahnfehlstellungen frühzeitig zu erkennen, sollten Sie mit Ihrem Kind ab einem Alter von sechs Jahren einmal pro Kalenderhalbjahr zur Zahnvorsorge gehen. Falls eine behandlungsbedürftige Fehlstellung festgestellt wird, übernimmt die SBK kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen in voller Höhe. Bei Erwachsenen werden die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nur in bestimmten Fällen übernommen.
Der Zahnarzt oder Kieferorthopäde stellt anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) fest, ob eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch hat. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind in fünf Behandlungsgrade eingeteilt. Nur bei den Behandlungsgraden 3 bis 5 ist der Leistungsanspruch gegeben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres können wir eine Behandlung nur unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.
Gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns unterstützen wir Sie mit einem Qualitätsvertrag, der die Leistungen und den Service bei einer kieferorthopädischen Behandlung deutlich verbessert. Ihr persönlicher Kundenberater informiert Sie gerne über die Details.
Seite 1: Kieferorthopädische Behandlung
Seite 2: Ablauf der Behandlung
Seite 4: Kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene