Kinderkrankengeld 

Ein krankes Kind zu Hause ist bei berufstätigen Eltern eine organisatorische Herausforderung. Dabei unterstützen wir Sie. Damit Sie Ihr Kind zu Hause betreuen können, zahlen wir Ihnen Kinderkrankengeld.

Voraussetzungen

Eine Voraussetzung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist, dass Sie in dieser Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten und Ihr Kind gesetzlich krankenversichert ist. Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat Anspruch auf Krankengeld für die Pflege eines kranken Kindes bis zum Alter von 12 Jahren oder eines kranken behinderten Kindes.

Leistung

Die Leistung gilt für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen im Jahr. Bei mehreren Kindern erhöht sich dieser Zeitraum auf insgesamt 25 Tage. Alleinstehende werden durch Krankengeld bis zu 20 Tage unterstützt, bei mehreren Kindern bis zu 50 Tage.

SBK Kundentelefon

  0800 0 725 725 725 0*
* gebührenfrei in Deutschland

  Rückrufservice

  Kontaktformular

Geschäftsstelle suchen

Lob & Tadel Telefon

 0800 0 725 725 900 0*
* gebührenfrei in Deutschland

  Lob & Tadel mitteilen