
Ein krankes Kind zu Hause ist bei berufstätigen Eltern eine organisatorische Herausforderung. Dabei unterstützen wir Sie. Damit Sie Ihr Kind zu Hause betreuen können, zahlen wir Ihnen Kinderkrankengeld.
Eine Voraussetzung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist, dass Sie in dieser Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten und Ihr Kind gesetzlich krankenversichert ist. Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat Anspruch auf Krankengeld für die Pflege eines kranken Kindes bis zum Alter von 12 Jahren oder eines kranken behinderten Kindes.
Die Leistung gilt für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen im Jahr. Bei mehreren Kindern erhöht sich dieser Zeitraum auf insgesamt 25 Tage. Alleinstehende werden durch Krankengeld bis zu 20 Tage unterstützt, bei mehreren Kindern bis zu 50 Tage.