Krankengeld

Mit dem Krankengeld sind Sie in finanzieller Hinsicht bestens versorgt - unabhängig davon, wie lange Ihre Heilung dauert. Ihr Arbeitgeber bezahlt in der Regel Ihr Gehalt bis zur sechsten Woche der Erkrankung (Entgeltfortzahlung). Danach bezahlt Ihnen die SBK insgesamt bis zu 78 Wochen Krankengeld.

Regelungen rund ums Krankengeld

Ihr behandelnder Arzt stellt fest, ob Sie arbeitsunfähig sind: Sobald wir die Bescheinigung Ihres Arztes erhalten haben und die Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber endet, bekommen Sie Krankengeld. Während Sie Krankengeld beziehen, sind Sie und Ihre mitversicherten Familienangehörigen beitragsfrei bei der SBK versichert. In dieser Zeit zahlt die SBK auch weiterhin Ihre Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Ihre Rentenzeiten sind damit auch bei einer längeren Erkrankung gesichert.

Schritt für Schritt zurück in den Job

Nach längerer Krankheit ist es vielleicht sinnvoll, nicht sofort wieder Vollzeit zu arbeiten sondern nach und nach in den Job zurückzukehren (stufenweise Wiedereingliederung). Wir unterstützen Sie solange mit Krankengeld, bis Sie wieder Vollzeit arbeiten.

Die SBK unterstützt Sie bei Ihrer Heilung natürlich nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich. Häufig kann z. B. eine Rehabilitationsmaßnahme den Gesundheitszustand entscheidend verbessern. Ihr Kundenberater berät Sie dazu gerne persönlich.

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