
Wer sich vor der Abreise in ferne Länder gut vorbereitet, fühlt sich unterwegs wohler. Ob Kurztrip, Urlaubsreise, beruflicher Auslandsaufenthalt oder längere Auslandsaufenthalte, hier finden Sie viele wichtige Services, wertvolle Tipps und nützliche Links.
Das SBK Kundentelefon erreichen Sie rund um die Uhr auch aus dem Ausland unter +49 180 2 725 725 zu den üblichen Telefongebühren.
Eine umfassende Checkliste für Ihre Reiseapotheke und eine Notfallkarte für den Urlaub bereiten Sie bestens für den Fall der Fälle vor.
Damit Sie auch im Ausland gesund bleiben, sind für einige Weltgegenden bestimmte Impfungen nötig. Wir übernehmen einen Großteil der Kosten des Impfschutzes gegen die meisten Krankheiten (Cholera, FSME Zecken-Hinhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Tollwut, Typhus, Malaria). Im Gegensatz zu vielen anderen Krankenkassen beteiligen wir uns auch an den Kosten für die Malariaprophylaxe. Reichen Sie einfach die Rechnung für Ihre Behandlung bei uns ein und wir überweisen Ihnen den Betrag.
Damit Sie sich auch im Ausland für eine medizinischen Behandlung direkt an einen Arzt oder ein Krankenhaus wenden können, nehmen Sie am besten die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - kurz: EHIC) mit.
Wenn Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) anfordern, bekommen Sie eine neue SBK Versichertenkarte, bei der die EHIC schon auf der Kartenrückseite integriert ist. Der Vorteil: Sie benötigen nur noch eine Karte und haben für den Bedarfsfall alles Wichtige dabei.
Die EHIC gilt in allen Mitgliedsländern der EU sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz. Die EHIC hat in diesen Ländern den bisherigen Auslandskrankenschein E-111 abgelöst. Sie erhalten auf Wunsch für jedes bei der SBK versicherte Familienmitglied eine eigene Europäische Krankenversicherungskarte.
Auslandskrankenscheine können Sie vor Reisebeginn bei Ihrem Kundenberater bestellen (spätestens vier Werktage vor Abreise). Bei Reisen in folgende Länder benötigen Sie noch Auslandskrankenscheine: Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Tunesien und Türkei.
EHIC oder Auslandskrankenschein anfordern
Einen Auslandskrankenschein bzw. die EHIC fordern Sie am besten für sich und Ihre Familie vor der Abreise bei der SBK an. In Ländern, in denen die EHIC oder andere Abkommen gelten, erhalten Sie medizinische Behandlung mit der EHIC oder dem Auslandskrankenschein. Wird die EHIC oder der Auslandskrankenschein nicht anerkannt, erstattet Ihnen die SBK die Behandlungskosten nach deutschen Sätzen, maximal jedoch den verauslagten Betrag. Dies gilt nicht für Staaten ohne ein zwischenstaatliches Abkommen. Genaue Informationen zu Ihrem Urlaubsland finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Trotz Abkommen und Regelungen wollen Ärzte und Apotheken mitunter direkt vor Ort bar bezahlt werden. Diese Eigenbeteiligungen sind in manchen Ländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Nehmen Sie am besten speziell dafür Geld mit und lassen Sie sich von behandelnden Ärzten oder in Apotheken detaillierte Rechnungen geben. Wir erstatten Ihnen diese dann nach deutschen Vorgaben, maximal jedoch den verauslagten Betrag.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, z. B. über die Barmenia Krankenversicherung a.G. Mit dieser zusätzlichen Versicherung werden viele etwaige Mehrkosten, z. B. für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Krankenrücktransport erstattet. Bei Dienstreisen oder längeren Auslandsaufenthalten lassen Sie sich am besten in Ihrer SBK Geschäftsstelle beraten.
Zudem können Sie bei der privaten Auslandskrankenversicherung Ihre Arztrechnung ohne Vorprüfung durch die SBK über die private Krankenversicherung selbst abrechnen. Die Angebote können sich je nach Auslandskrankenversicherung unterscheiden.
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)