Die Schwangerschaft ist eine ganz besondere Zeit für werdende Eltern, erfüllt von viel Hoffnung, Freude und Plänen für die Zukunft. Alles dreht sich um den erwarteten Nachwuchs. Damit Sie sich optimal auf die Geburt vorbereiten, und sich nach der Entbindung liebevoll um Ihr Kind kümmern können, unterstützen wir Sie mit umfassenden Angeboten und Informationen. Zum einen beraten wir Sie zu gesetzlich geregelten Leistungen wie Mutterschaftsgeld sowie zum Thema Elternzeit- und Elterngeld. Zum anderen finden Sie bei uns viele hilfreiche Ratschläge und ganz konkrete Angebote, damit Sie Ihre Schwangerschaft von Anfang bis Ende und auch die Zeit danach genießen können. Fühlen Sie sich bei uns bestens aufgehoben!
Bitte klicken Sie auf die folgenden Menüpunkte, um zu erfahren, welche Angebote die SBK rund ums Thema Familiengründung für Sie bereithält. Ausführliche Informationen zu unseren Angeboten finden Sie auf unserem Online-Portal „Rundum schwanger“.
Von Beginn Ihrer Schwangerschaft an bis zu der Zeit nach der Geburt hält die SBK spezielle Angebote für Sie bereit. Wir unterstützen und beraten Sie gerne rund um das Thema Eltern werden, bei allgemeinen sowie Ihren ganz persönlichen Fragen und Anliegen.
Die Schutzfrist ist die Zeit in der Schwangerschaft, in der Sie nicht arbeiten dürfen. Sie beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach.
Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf
12 Wochen.
Das Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfrist bezahlt. Die SBK zahlt werdenden Müttern, die vor der Entbindung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, Mutterschaftsgeld von bis zu 13 € am Tag. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld die Differenz zu Ihrem bisherigen Gehalt. Waren Sie vor der Entbindung arbeitslos gemeldet, zahlen wir Ihnen Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Um Mutterschaftsgeld zu erhalten teilen Sie uns bitte frühestens sieben Wochen vor der Geburt den vermuteten Tag der Entbindung mit: Ihr Arzt stellt Ihnen hierfür kostenfrei eine Bescheinigung aus.
Versicherungsschutz für Mutter und Kind
Während des Mutterschaftsgeldbezugs bleiben Sie natürlich weiterhin Mitglied der SBK. Auch Ihr Baby kann ab dem ersten Tag den vollen Versicherungsschutz der SBK genießen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Kundenberater an.
Wenn Sie eine längere Auszeit vom Berufsleben nehmen möchten, um sich ganz Ihrem Kind zu widmen, bietet die SBK auch hier den passenden Versicherungsschutz. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wer ein Kind bekommt, will sich in jeder Hinsicht gut betreut fühlen. Genau das bietet Ihnen die SBK: Entbinden Sie im Krankenhaus oder in einer anderen Einrichtung, übernehmen wir solange es notwendig ist die Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung. Die SBK übernimmt diese Leistung für bis zu sechs Tage ohne Zuzahlung. Gerne übernehmen wir auch die Kosten für eine Entbindung zu Hause oder in einem Geburtshaus durch eine Hebamme. Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Kundenberater.
Natürlich unterstützen wir Sie auch nach der Geburt. Lassen Sie sich von uns beraten, um möglichst bald wieder körperlich fit zu sein und sich in Ihrem Körper wohl zu fühlen. Auch beim Aufwachsen Ihres Nachwuchses stehen wir Ihnen zur Seite: beispielsweise mit dem Kinderkrankengeld und mit einem umfangreichen Vorsorgepaket für Ihr Kind. Darin enthalten sind alle Kinderuntersuchungen, die praktische Vorsorge- und Impferinnerung sowie eine telefonische Vorsorgeberatung am SBK Gesundheitstelefon 0800 0 725 725 700 0*. Außerdem beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um das Elterngeld Elterngeld und die Elternzeit. Die wichtigsten Antworten finden Sie schon mal hier.
*gebührenfrei - aus dem Ausland erreichen Sie uns telefonisch unter +49 1802 725 725 zu den üblichen Gebühren.