
Zur zahnärztlichen Behandlung gehören alle Tätigkeiten, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie einer evtl. Versorgung mit Zahnfüllungen erforderlich sind.
Welche Zahnbehandlung medizinisch sinnvoll und notwendig ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Wir bezahlen Ihre zahnärztliche Behandlung in voller Höhe, wenn diese ausreichend und zweckmäßig ist. Ob Zahnschmerzen oder Vorsorgeuntersuchung: Sie haben die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten. Alle Zahnärzte mit Kassenzulassung sind so genannte Vertragszahnärzte; dazu zählen 98 Prozent aller Zahnärzte.
Bei folgenden Zahnfüllungen übernimmt die SBK die kompletten Kosten:
Versicherte zahlen grundsätzlich bei jeder Inanspruchnahme eines Zahnarztes, die nicht auf Überweisung von einem anderen Zahnarzt erfolgt, pro Quartal jeweils 10 Euro. Die Zahlung entfällt für Vorsorgeuntersuchungen und im Rahmen von Härtefallregelungen. Versicherte bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
Erwachsene sollten sich einmal jährlich, Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres halbjährlich, vom Zahnarzt untersuchen lassen. Mit der regelmäßigen Inanspruchnahme erhöhen Sie auch Ihren Zuschuss zum Zahnersatz. Für die Vorsorgeuntersuchung müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen werden in einem Bonusheft festgehalten. Dieses erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt.
Bei entzündlichen Erkrankungen des Zahnfleisches und/oder des Zahnbettes ist häufig eine Parodontosebehandlung erforderlich. Stellt Ihr Zahnarzt die medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung fest, übernehmen wir die vertraglichen Kosten einer Behandlung.
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