Zuzahlungen

Der Gesetzgeber hat für einige Krankenkassenleistungen Zuzahlungen vorgesehen. Erfahren Sie, welche Zuzahlungen Sie wann leisten müssen und wann Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen können.

Generell betragen Zuzahlungen 10 Prozent der Kosten. Das bedeutet für Sie eine Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegen die Kosten einer Leistung unter 5 Euro, sind auch nur die tatsächlichen Kosten zu zahlen. Durch Klick auf die Zuzahlungstabelle erhalten Sie eine Liste der entsprechenden Leistungen mit genauer Angabe zur Höhe der Zuzahlung.


Befreiung von den Zuzahlungen

In den folgenden Fällen können Sie von den Zuzahlungen befreit werden:

  • Überschreiten der Belastungsgrenze
    Grundsätzlich haben Sie Zuzahlungen in einer Höhe von bis zu 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Familienhaushaltes aufzubringen. Liegen Sie über dieser Grenze, dann kann Ihnen die SBK den übersteigenden Betrag erstatten und Sie für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien. Dazu benötigen wir von Ihnen u.a. die gesammelten Zuzahlungsquittungen. Hierzu bieten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein spezielles Quittungsheft an. Wichtig: Die Belastungsgrenze ist jährlich neu zu ermitteln.
  • Kinder unter 18 Jahren
    Kinder und Jugendliche müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine gesetzlichen Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel oder Krankenhausaufenthalte zahlen. Von dieser Zuzahlungsbefreiung ausgenommen sind Fahrkosten.
  • Chronisch kranke Menschen
    Für schwerwiegend chronisch kranke Menschen kann die Belastungsgrenze von 2 Prozent auf 1 Prozent des Jahreseinkommens ermäßigt werden. Schwerwiegend chronisch krank ist in diesem Sinne, wer sich mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung befindet, und

    • wenn ohne die Behandlung nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist oder
    • die Pflegestufe 2 oder 3 festgestellt ist oder
    • ein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent festgestellt ist.


Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner erfahren Sie, welchen Betrag Sie maximal zuzahlen müssen und ob Sie sich womöglich von Zuzahlungen befreien lassen können. Sollten Sie die Voraussetzungen zur Zuzahlungsbefreiung erfüllen, können Sie hier den Antrag zur Befreiung von den Zuzahlungen herunterladen und zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen (siehe Antrag) an die SBK oder direkt an Ihren persönlichen Kundenberater senden.

Bei Fragen rund um das Thema Zuzahlungen steht Ihnen Ihr Kundenberater ebenfalls jederzeit gerne zur Verfügung.


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Zuzahlungsrechner 2011

Zuzahlungstabelle

Arznei- und Verbandmittel

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