Zuzahlungen im Überblick

In der Zuzahlungstabelle sehen Sie auf einen Blick sämtliche Regelungen rund um die Zuzahlungen.

Art der Zuzahlung

Regelung

Anmerkung

Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut

Praxisgebühr von 10 € pro Quartal beim Arzt oder Zahnarzt

Die Praxisgebühr ist bei Vorlage einer Überweisung nicht zu zahlen.

Vorsorge- oder Früherkennungstermine sind von der Praxisgebühr ausgenommen, ebenso Schutzimpfungen.

Arznei-, Verband- und Hilfsmittel

Zuzahlung in Höhe von 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €

In jedem Fall beträgt die Zuzahlung nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Beispiele:

Preis Medikament: 12 €, Zuzahlung: 5 €.

Preis Medikament 80 €, Zuzahlung 10 % des Preises: 8 €

Preis Medikament 150 €, Zuzahlung: 10 €

Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln bei krankhafter Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf 10 € pro Monat beschränkt und es gibt keine Mindestgrenze von 5 €.

Fahrtkosten (z. B. Rettungsfahrten ins Krankenhaus)

Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 € und maximal 10 € je Fahrt

Grundsätzlich keine Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Behandlung (nur besondere Ausnahmefälle und nach vorheriger Genehmigung durch die SBK)

Heilmittel und häusliche Krankenpflege

Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung

Bei häuslicher Krankenpflege ist die 10 %-Zuzahlung auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Beispiel: Rezept über 6-mal Massage, Zuzahlung: 10 % des Massagepreises plus 10 € für die Verordnung

Haushaltshilfe, Soziotherapie

Kalendertägliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 €

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Zuzahlung von 10 € pro Tag

Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung ist die Zuzahlung für insgesamt maximal 28 Tage zu zahlen.

Krankenhaus

Zuzahlung von 10 € pro Tag, begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr

Kieferorthopädische Behandlung

Eigenanteil in Höhe von 20 % der Kosten bei einem Kind, das sich in kieferorthopädischer Behandlung befindet.

10 % Eigenanteil für jedes weitere Kind, das sich gleichzeitig in Behandlung befindet.

Bei Abschluss der Behandlung wird der Eigenanteil voll erstattet.

 

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