
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten definiert, welche Leistung medizinisch notwendig ist und welche nicht. Dieses Kriterium bestimmt auch den medizinischen Leistungskatalog, an dessen Richtlinien sich auch die SBK halten muss.
Die Ärzteseite hat darauf mit dem Angebot von individuellen Gesundheitsleistungen, den sogenannten IGe-Leistungen reagiert. Diese sind nach Definition des Bundesausschusses nicht immer medizinisch notwendig. Die Ärzte können sie also privat und nicht über die Krankenversichertenkarte abrechnen. Viele IGe-Leistungen sind eindeutig dem Bereich der privaten Vorsorge zuzurechnen. D. h. jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er zum Beispiel einen sportmedizinischen Fitnesstest oder eine medizinisch-kosmetische Beratung vom Arzt durchführen lassen möchte.
Einige Leistungen liegen in der Grauzone zwischen medizinisch notwendig und ärztlich empfehlenswert. Sie sind aus SBK-Sicht als medizinisch notwendig einzustufen, können aber nicht entsprechend erstattet werden. IGe-Leistungen können wir daher leider nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater, bevor Sie beim Arzt etwas privat bezahlen.
Bei Fragen zu einzelnen IGe-Leistungen erhalten Kunden der SBK unter 0800 0 725 725 700 0 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) immer eine kompetente Auskunft.
Experten des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) haben die wichtigsten IGe-Leistungen nach ihrem jeweiligen Nutzen aufgrund wissenschaftlicher Studien bewertet. So können Sie sich mithilfe der Website www.igel-monitor.de selbst über Nutzen und Nachteil der jeweiligen IGe-Leistungen informieren.