Organspende

Im Durchschnitt schenkt ein Organspender drei Schwerkranken die Chance auf ein neues Leben. In manchen Fällen können bis zu sieben Menschen durch die entsprechende Spende überleben. Doch viele Schwerkranke warten vergeblich auf ein Spenderorgan. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Und: Auch jeder von uns könnte einmal auf ein Spenderorgan angewiesen sein. 

Die rechtliche Grundlage: das Transplantationsgesetz

Die Spende von Organen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Im Transplantationsgesetz ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Transplantate entnommen werden dürfen. Ein Transplantat kann aus Zellen, Geweben oder ganzen Organen bestehen. Außer bei der Spende einer Niere, die auch von lebenden Personen gespendet werden kann, stammen die Organe von toten Spendern. Dabei ist eine der Voraussetzungen der unumkehrbare Hirntod des Menschen, dem Organe entnommen werden sollen. Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist der Hirntod durch zwei Ärzte unabhängig voneinander festzustellen und durch eine Untersuchung nach einer festgelegten Frist erneut übereinstimmend nachzuweisen. Erst dann gilt der Mensch als tot, und ihm können Organe entnommen werden.

Zustimmungsregelung

In Deutschland muss man einer Organtransplantation ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmung wird im Organspendeausweis festgehalten. Gesetzt den Fall, dass der Verstorbene seinen Willen nicht in einem Organspendeausweis bekundet hat, haben die Angehörigen über eine Organtransplantation zu entscheiden. Gerade deswegen ist es wichtig, sich mit seinen Angehörigen über dieses Thema auszutauschen, da diese im Zweifelsfall nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden müssen. Maßgebend dabei ist, wie der Verstorbene zu Lebzeiten entschieden hätte. Die Angst, dass der Körper nach der Organentnahme nicht würdevoll behandelt wird, ist unbegründet. Die Angehörigen erhalten Gelegenheit, in Ruhe Abschied zu nehmen.

Organspendeausweis

Im Organspendeausweis wird dokumentiert, ob ein Mensch der Entnahme von Organen im Falle seines Todes zustimmt oder dies ablehnt. Es findet keine Registrierung dieser Entscheidung statt, sodass die Zustimmung durch das Vernichten des Ausweises widerrufen werden kann. Der Organspendeausweis ist so gestaltet, dass verschiedene Optionen möglich sind. Es können beispielsweise bestimmte Organe von der Spende ausgeschlossen werden.

Eine wichtige Entscheidung

Selbstverständlich steht jedem das Recht zu, sich für oder gegen eine Organspende auszusprechen. Die Angabe im Organspendeausweis ist vollkommen freiwillig. Dennoch sollte man berücksichtigen, dass dieses Thema jeden betreffen kann. Jede Minute kann sich unser Leben ändern. Jeder Mensch kann schwerwiegend erkranken oder einen plötzlichen Unfall erleiden, der ihn in die Situation bringt, selbst auf eine Spende angewiesen zu sein. Deswegen ist es wichtig, sich ausreichend zu informieren und seine Entscheidung im Organspendeausweis zu dokumentieren.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an das gebührenfreie Infotelefon der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wenden: 0 800/90 40 400. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website der Bundeszentrale. Nutzen Sie bitte aktiv diese Angebote.

 

Mehr zum Thema:

Download Organspendeausweis

Organspende-Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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