Organspende
Informiert eine bewusste Entscheidung treffen
Jedes Jahr warten Menschen in Deutschland auf eine Organtransplantation. Für viele bedeutet es die einzige Chance, zu überleben. Eine Organtransplantation ist jedoch nur dann möglich, wenn die Entscheidung der möglichen spendenden Person oder der Familienmitglieder vorliegt. Um Ihre Familienmitglieder zu entlasten, ist es wichtig, dass Sie selbst eine Entscheidung treffen.
Sie können Ihre Entscheidung online oder auf einem gedruckten Organspendeausweis dokumentieren, egal ob Sie für oder gegen eine Organspende sind. Wir haben auf dieser Seite hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt, damit Sie eine bewusste Entscheidung treffen können.

Organspende-Register für die Online-Entscheidung
Speichern Sie Ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online. Sie können Ihre Erklärung über das
Sie können Ihre Entscheidung zur Organspende auch direkt über die
Alle Entnahme-Kliniken können Erklärungen suchen und abrufen. Auch die Einrichtungen für Gewebespenden können auf das Register zugreifen und die Bereitschaft zu Gewebespenden klären.
Die Organspende und wann sie stattfindet
Bei der Organspende handelt es sich um die Transplantation von abgegrenzten Teilen des Organismus wie zum Beispiel von Organen oder Gewebe. Der heutige Stand der Medizin ermöglicht die Transplantation von Lunge, Herz, Leber, Nieren, Gewebe oder Bauchspeicheldrüse.
Eine Transplantation kann nur dann vorgenommen werden, wenn zwei erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte unabhängig voneinander den Hirntod der möglichen spendenden Person festgestellt haben. Das bedeutet, dass die Hirnfunktionen unwiederbringlich erloschen sind. Lediglich das Herz-Kreislauf-System wird durch Geräte künstlich aufrechterhalten, ein Schmerzempfinden ist nicht mehr möglich.
Voraussetzung ist außerdem, dass die verstorbene Person sich zu ihren Lebzeiten als Organspenderin oder Organspender kenntlich gemacht hat. Wenn keine Online-Entscheidung dokumentiert ist oder kein Organspendeausweis mit Zustimmung oder anderweitigen Informationen zur Organspendebereitschaft vorliegen, werden die Familienmitglieder gebeten, nach dem vermutlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.
Gedruckten Organspendeausweis erhalten
Gedruckte Organspendeausweise bekommen Sie auf der Webseite
Häufig gestellte Fragen zur Organspende
Bei der Organspende unterscheidet man zwischen der sogenannten Lebendspende, bei der das Organ eines lebenden Menschen entnommen wird und der sogenannten postmortalen Spende, bei der Organe einer verstorbenen Person entnommen werden.
Bei der Stammzellenspende werden Stammzellen aus dem Blut einer spendenden Person gewonnen, bei der Knochenmarkspende werden diese aus dem Knochenmark gewonnen.
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende steht jedem Menschen frei. Egal, wie man sich entscheidet, es gibt kein Richtig oder Falsch. Die eigene Entscheidung, dokumentiert auf dem Organspendeausweis oder im Online-Register, kann jedoch die Familienmitglieder von dieser für sie unter Umständen schwierigen Entscheidung entlasten.
Bereits ab dem 14. Lebensjahr kann man einer Organ- oder Gewebespende widersprechen, ab dem 16. Lebensjahr einer Spende zustimmen oder widersprechen.
Chronische Erkrankungen wie Diabetes schließen eine Organspende nicht aus. Die betreuenden Ärztinnen und Ärzte prüfen nach der Feststellung eines Hirntodes die Möglichkeit einer Transplantation.
Krankheiten wie HIV oder Krebserkrankungen können zum Ausschluss einer Organspende führen.
Auf dem Organspendeausweis haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entscheidung zu dokumentieren, egal ob Sie für oder gegen eine Organspende sind. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, auf dem Organspendeausweis anzugeben, dass Sie die Entscheidung auf eine andere Person übertragen möchten.
Die angegebenen Daten auf dem Organspendeausweis werden nicht erfasst.
Wenn Sie Ihre Entscheidung ändern möchten, können Sie den Vermerk selbst ändern oder auch den Ausweis vernichten.
Bei einer Patientenverfügung sollten Sie darauf achten, dass Ihre dort festgehaltenen Wünsche zur medizinischen Behandlung nicht im Widerspruch zu einer möglichen Organspende stehen. Denn eine Organspende erfordert in vielen Fällen eine medizinische Versorgung bis zur Organentnahme, auch wenn ansonsten keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht werden.
Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, können Sie in der Patientenverfügung eine klare Ausnahme für den Fall einer Organspende festlegen. Ein Beispiel wäre, lebensverlängernde Maßnahmen nur dann abzulehnen, wenn Sie keine Organspende zulassen möchten. Wenn Sie eine Organspende zulassen möchten, würden Sie lebensverlängernde Maßnahmen bis zur Organentnahme akzeptieren. Mehr Informationen zum Thema Patientenverfügung finden Sie
Weitere Informationen zum Thema Organspende
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) stellen ausführliche Informationen im Internet bereit:
Das gemeinsame Infotelefon der Deutschen Stiftung Organspende und des BIÖG beantwortet Fragen zur Organspende unter der kostenfreien Telefonnummer