Egal ob, Skifahren oder Schneeschuhwandern - im Winter zieht es viele in die Berge. Und obwohl natürlich niemand an einen Unfall denken mag, so sollten Winterurlauber doch an ihren Gesundheitsschutz denken. Wir haben daher die wichtigsten Daten und Fakten zur Bergrettung zusammengestellt. Über diese und andere Themen können Sie sich hier informieren:
Hat sich Nachwuchs angekündigt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich für einen gewissen Zeitraum vom Job freistellen zu lassen. Allerdings hat sich zum 01. Januar einiges geändert bei der Elternzeit. So wird Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 1.200 Euro das Elterngeld stufenweise von 67 auf 65 Prozent gekürzt. Für Hartz-IV-Empfänger wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Nicht geändert hat sich jedoch eine wichtige Regelung, die den betroffenen Arbeitnehmern zugute kommt. Mit dem Antrag auf Elternzeit wird auch der genaue Zeitraum der Freistellung festgelegt. In der Regel werden dann für diese Fehlzeiten befristet Mitarbeiter eingestellt. In der Praxis werden die beantragten Zeiträume jedoch häufig nicht völlig ausgeschöpft und beim Arbeitnehmer besteht der Wunsch, früher an den Arbeitsplatz zurück zu kehren. Hier ist es wichtig zu wissen: Grundsätzlich kann die Elternzeit ohne Probleme vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Daran hat sich auch mit den Änderungen Anfang 2011 nichts geändert.
Nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) darf der Arbeitgeber die Zustimmung nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern. Kehrt der Arbeitnehmer früher zurück, hat er allerdings keinen Anspruch darauf, wieder am selben Arbeitsplatz beschäftigt zu werden wie vor der Pause. Er kann vom Arbeitgeber auch an einem gleichwertigen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Gleichwertig bedeutet insbesondere, dass die Stelle nicht mit einem geringeren Entgelt verbunden sein darf. Grundsätzlich besteht außerdem die Möglichkeit, die Beschäftigung während der Freistellung in Teilzeit fort zu führen. Ist das der Fall, hat der Arbeitnehmer nach deren Beendigung Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.
Kehrt der Mitarbeiter früher zurück, darf der Arbeitgeber der befristet angestellten Ersatzkraft aber nicht ohne weiteres kündigen. Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich. Der Arbeitgeber kann der Ersatzkraft dann im Fall von Elternzeit mit einer Frist von drei Wochen, im Fall der Pflegezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer vor Antritt einer Freistellung die Möglichkeit einer früheren Rückkehr ins Unternehmen absprechen. Der Arbeitgeber kann dann beispielsweise die Befristung des Vertrages für die Ersatzkraft an die Rückkehr des Mitarbeiters binden. Auch können so im Vorfeld die Möglichkeiten für den Arbeitnehmer ausgelotet und Unstimmigkeiten zwischen beiden Parteien vermieden werden.
Übrigens: Arbeitnehmer, die kranke Angehörige pflegen, und dafür Pflegezeit genommen haben, haben ebenfalls das Recht, früher aus der Pflegezeit zurückzukehren als ursprünglich geplant.
Die Skisaison ist voll im Gange und auch dieses Mal wird es wieder zahlreiche Unfälle an Hängen und auf Pisten geben. Viele davon gehen glücklicherweise glimpflich aus. Die Schwere der Verletzungen oder die Unzugänglichkeit des Unfallortes können aber auch den Einsatz eines Hubschraubers nötig machen. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK zeigt auf, welche Leistungen bei der Bergrettung durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind und was Bergsportler unbedingt beachten sollten.
Die meisten Unfälle am Berg passieren im Winter beim Skifahren. Zwar wird auch im Sommer manchmal der Einsatz eines Hubschraubers nötig, beispielsweise aufgrund von Herz-Kreislauf-Problemen oder Erschöpfungszuständen bei Wanderern, am häufigsten sind Hubschraubereinsätze aber aufgrund von Knochenbrüchen oder Kopfverletzungen auf der Skipiste nötig. Aber egal, ob Sommer oder Winter – die Gründe für Unfälle am Berg sind meist die gleichen, weiß Michael Zaubzer, Auslandsexperte bei der SBK: „Oft gehen Bergsportler einfach sehr hohe Risiken ein und überschätzen die eigenen Fähigkeiten“, so Zaubzer. „Vor einem Unfall ist man aber auch bei Vorsicht nicht gefeit – deshalb sollte man sich im Vorfeld Gedanken über mögliche Gefahren beim Bergsport machen und vor allem ausreichend versichert sein.“
Viele Skifahrer und Wanderer sind aber eher unbedarft, wenn nicht gar fahrlässig unterwegs, was die Absicherung für einen Notfall in den Bergen angeht. Zaubzer: „Die meisten denken auch hier wieder, dass erstens schon nichts passieren wird und dass zweitens im Fall der Fälle schon irgendjemand zahlt. Schließlich ist man ja versichert. Wenn dann aber wirklich etwas passiert und vielleicht sogar der Einsatz eines Hubschraubers nötig wird, kommt oft das böse Erwachen.“
Ob die Kosten für den Hubschraubereinsatz von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden oder vom Verunfallten selbst getragen werden müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier ist vor allem ausschlaggebend, ob es sich beim Einsatz um eine Rettung oder eine Bergung handelt. Von Rettung wird gesprochen, wenn die verunfallte Person so schwer verletzt ist, dass ein Transport auf dem Landweg mittels Rettungswagen zur Verschlechterung des Zustands führen könnte und damit nicht zuzumuten ist. In diesem Fall werden die Kosten in Deutschland in der Regel voll von der Krankenkasse übernommen.
Stürzt aber beispielsweise ein Skifahrer an einem schwer zugänglichen Skihang und der Hubschrauber wird lediglich zu dessen Abtransport eingesetzt weil ein Krankenwagen das Gelände nicht befahren kann, handelt es sich um eine Bergung – für die der Verunfallte selbst aufkommen muss. „Eine private Reisekrankenversicherung, die auch die Bergrettung abdeckt, ist daher für jeden Bergsportler ein Muss. Die Kostenübernahme kann sonst im Fall eines Hubschraubereinsatzes zu großen Diskussionen führen. Im schlechtesten Fall bleibt der Verunfallte auf allen Kosten sitzen – und die können hier schnell bei mehreren tausend Euro liegen“, so Zaubzer. Auch die Unterschiede in der Kostenübernahme zwischen In- und Ausland werden durch eine private Krankenversicherung ausgeglichen, sodass man auch in Österreich, der Schweiz oder anderswo abgesichert ist.
Unterschied zwischen Rettung und Bergung
Häufigster Diskussionspunkt beim Thema Bergrettung ist der Einsatz eines Hubschraubers. Kaum jemand kennt hier den Unterschied zwischen Rettung und Bergung. Für die Kostenübernahme durch die GKV ist diese Unterscheidung aber enorm wichtig.
Rettung: Von Rettung wird gesprochen, wenn ein Bergsportler so schwer verunglückt, dass ihm der Transport auf dem Landweg nicht zuzumuten ist, weil sich dadurch sein Zustand verschlechtern könnte oder der Transport im Krankenwagen zu lange dauern würde und deshalb eine Gefahr darstellt.
Bei einer Rettung übernimmt die GKV die Kosten in der Regel voll.
Bergung: Bei einer Bergung hingegen kommt der Hubschrauber aus dem Grund zum Einsatz, dass der Unfall in unwegsamem Gelände passiert ist, das mit einem Krankenwagen nicht befahrbar ist. Der Transport mit dem Hubschrauber erfolgt hier in den meisten Fällen auch nicht direkt ins Krankenhaus, sondern lediglich bis zur Talstation. Ab hier geht der Transport auf dem Landweg weiter.
Bergungskosten sind kein Gegenstand der GKV und müssen vom Verunfallten, zumindest in Teilen, selbst getragen oder durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Unterschied zwischen Inland und Ausland
Für die Kostenübernahme ist nicht nur von Belang, ob es sich beim Einsatz um eine Rettung oder eine Bergung handelt, auch der Unfallort spielt eine Rolle. So macht es einen wesentlichen Unterschied, ob der Unfall im In- oder Ausland passiert ist. Beispielhaft seien hier die Skisport-Länder Österreich und Schweiz genannt.
Deutschland: In Deutschland ist die Kostenbeteiligung bei der Bergrettung mit den Leistungserbringern vertraglich geregelt. Hier ist mittlerweile auch die Bergung eingeschlossen und die Kassen beteiligen sich an den Kosten. Die Höhe der Beteiligung hängt dabei von der Schwere des Einsatzes (z. B. Einsatz im einfachen Gelände, Notwendigkeit von Seilschaften) ab. Der Restbetrag wird dem Versicherten in Rechnung gestellt. Bei der Rettung sind die Sätze deutlich höher – die Kosten werden meist voll übernommen und direkt mit der Kasse abgerechnet.
Österreich: Der Anspruch auf Leistungen durch die GKV besteht für in Deutschland Versicherte zunächst nur in Deutschland. Auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen wird der Leistungsanspruch auf die EU-Länder und die Schweiz ausgedehnt. Was den Leistungsumfang betrifft, gilt aber im Ausland nicht deutsches, sondern das jeweilige Landesrecht.
Ein in Österreich Verunfallter beispielsweise erhält also Leistungen nach österreichischem Recht. Ob etwas gezahlt wird, hängt in Österreich von der Frage ab, ob der Hubschrauber auch eingesetzt worden wäre, wenn der Unfall im Tal stattgefunden hätte. Wenn ja, werden die Kosten im Rahmen der Verträge übernommen. Wenn nicht, wird gar nichts gezahlt und der Verunfallte trägt alle Kosten selbst.
Bis zum 30. April 2010 hat die EU-Verordnung, die hier als Rechtsgrundlage gilt, zwingend die Kostenübernahme nach dem jeweiligen Landesrecht vorgeschrieben, sobald die Kosten über 1.000 Euro lagen (was bei Hubschraubereinsätzen fast immer der Fall ist). Seit dem 01. Mai 2010 gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Kasse kann in Absprache mit dem Versicherten festlegen, welche Erstattungsgrundsätze für Leistungen im Ausland herangezogen werden. In Österreich können somit auch deutsche Erstattungssätze angewandt werden. In der Schweiz ist dies nicht möglich.
Schweiz: In der Schweiz existieren ähnliche Regelungen wie in Österreich. Hier werden allerdings auch im Falle eines medizinisch unbedingt notwendigen Hubschraubereinsatzes grundsätzlich nur 50 Prozent der Kosten übernommen. Bei einer Bergung wird gar nichts erstattet.
Besonderheiten: Hürden bei der Kostenerstattung können auch entstehen, wenn private Rettungshubschrauber, wie sie beispielsweise einige österreichische Skiliftbetreiber haben, zum Einsatz kommen. Über deren Einsatz entscheidet einzig der Betreiber – die Rechnung, die sehr hoch sein kann, erhält der Verletzte und kann diese dann bei der Kasse einreichen, muss sie zunächst allerdings aus eigener Tasche begleichen.
Die Kostenübernahme bei einer Bergrettung ist durch die GKV nicht in allen Fällen gewährleistet, deshalb ist eine private Reisekrankenversicherung, die die Bergrettung beinhaltet, für Skifahrer und andere Bergsportler ein Muss.
Umfassende Absicherung bietet auch die Mitgliedschaft in einem Bergsportverein.
Michael Zaubzer und das Team der SBK Auslandsberatung erreichen Sie telefonisch unter 0800 0725 725 709 0 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail unter auslandsberatung@sbk.org.
Die Wirkung vieler Hausmittel ist über Generationen erprobt. Sie können in vielen Fällen Beschwerden lindern oder eine ärztliche Behandlung wirksam und schonend unterstützen:
Halsweh, eine triefende Nase oder Husten, können beispielsweise mit heißer Zitrone oder (Kräuter-)Tee gelindert werden. Dieser kann unter anderem dazu beitragen, Fieber zu senken ähnlich wie das auch feuchte Wadenwickel mit Essigwasser tun.
Auch Speisekammer oder Supermarkt können als Apothekenersatz dienen. Die Hühnersuppe ist der Klassiker auf dem Teller erkälteter Personen. Ihre Inhaltsstoffe gelten als antibakteriell und können Infekte der oberen Atemwege hemmen. Dazu lindert die heiße Suppe quälende Gliederschmerzen. Wichtig ist die frische Zubereitung – Fertigprodukten wird eine wesentlich schwächere Heilwirkung zugesprochen.
Hals- oder Brustwickel mit gekochten Kartoffeln werden als Wärmespeicher verwendet und lindern Schmerzen und Verspannungen, kalter Quark wirkt entzündungshemmend und abschwellend, das Inhalieren von heißem Wasserdampf und ätherischen Ölen wie Menthol oder Eukalyptus löst Schleim und macht die Atemwege frei.
Nicht nur trainierte Sportler werden von Muskelkater geplagt – vor allem diejenigen, die erst noch dazu werden wollen, schlagen sich nach körperlicher Anstrengung oft mit Schmerzen in den beanspruchten Muskeln herum. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK stellt einige Naturheilmittel vor, die Linderung bringen.
Das Ausprobieren einer neuen Sportart, ungewohnte Bewegungen oder zu strenges Training – es gibt zahlreiche Ursachen für Muskelkater. Wahrscheinlich hat ihn jeder schon einmal mehr oder weniger intensiv durchlitten. Es gibt verschiedene Theorien zur Entstehung der Schmerzen: Früher nahm man an, dass eine Übersäuerung der beanspruchten Muskulatur die Ursache ist. Mittlerweile wird eher davon ausgegangen, dass der Schmerz von kleinen Rissen herrührt, die bei Beanspruchung im Muskelgewebe entstehen.
Ein weit verbreiteter Mythos besagt, dass dem Muskelkater am besten beizukommen ist, wenn er ignoriert wird und man einfach weiter trainiert. „Das ist ein Irrglaube“, sagt Diplom-Sportwissenschaftler Daniel Bott, Experte für Gesundheitsförderung und Prävention bei der SBK. „Die kleinen Muskelrisse, die die Ursache der Schmerzen sind, werden durch weitere intensive Belastungen nur verschlimmert. Ähnliches gilt für Massagen. Diese können zwar Verspannungen lösen – den Muskelkater allerdings durch die zusätzliche mechanische Irritation verschlimmern. Wir empfehlen ausdrücklich, den Muskelkater abklingen zu lassen oder mit moderater Bewegung die Regeneration und Durchblutung der Muskeln anzuregen.“
Zur Muskelentspannung und Schmerzlinderung beitragen können warme Bäder, Duschen oder Saunagänge. Sie sorgen außerdem für eine bessere Durchblutung und fördern so den Heilungsprozess. Rosmarin- oder Fichtennadelextrakte sowie Melisse oder Arnika im Badewasser unterstützen die Entspannung zusätzlich. Wacholdertee wirkt schmerzlindernd und abschwellend. Eine Vitamin-E- (z.B. in Pflanzenölen, Sojabohnen, Nüssen) und magnesiumreiche Kost (z.B. Erbsen, Linsen, Müsli, Vollkornbrot) trägt zur Regeneration des geschädigten Gewebes bei.
Muskelkater kann sehr unterschiedlich stark ausgeprägt sein – vom leichten Ziehen bis zu starken Schmerzen, die beinahe zur Bewegungsunfähigkeit führen. Bei andauernden Leiden ist es angeraten, einen Arzt aufzusuchen. Die beste Medizin ist wie so oft die Vorbeugung. Eine neue Sportart sollte immer langsam angegangen und die Intensität des Trainings behutsam gesteigert werden. „Wer die körperliche Anstrengung vor allem anfangs überlegt dosiert und auf die Warnsignale seines Körpers achtet, kann so den schlimmsten Muskelkater vermeiden und bleibt oft auch mit mehr Freude am Ball,“ so Daniel Bott.
Befragte haben heute tatsächlich mit dem Rauchen aufgehört
42 Prozent der heute Herzkranken bereuen, dass sie früher geraucht haben. Das hat eine Umfrage der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ergeben.
„Was hätten Sie vor 20 oder 30 Jahren anders gemacht, wenn Sie damals gewusst hätten, dass Sie am Herzen erkranken oder ein Risiko dazu haben? Was haben Sie heute konkret verändert?“ So lauteten die zentralen Fragen der SBK an 750 ihrer Versicherten in ganz Deutschland. Die meisten Befragten haben dabei die gängigen Gesundheitsrisiken genannt: Rauchen, Stress, Übergewicht und ungesunde Ernährung. 42 Prozent der Befragten sagen, sie hätten mit dem Rauchen früher aufgehört oder am liebsten nie angefangen. Ebenso viele Befragte hätten sich vernünftiger ernährt und sogar jeder Zweite wäre mit Stress besser umgegangen.
Die Raucher unter den Umfrageteilnehmern haben dann tatsächlich vom Glimmstängel gelassen. Ebenfalls 42 Prozent geben an, dass sie nicht mehr rauchen, seit sie von ihrer Herzerkrankung erfahren haben. Dabei zeigen sich die Befragten besonders willensstark: Lediglich jeder Fünfte hat Motivationsprobleme, wenn er mit Rauchern in Kontakt kommt und dann wieder an die alten Raucherzeiten erinnert wird.
Dass Rauchen die Lunge schädigt, weiß heute jeder. Aber auch dem Nachbarorgan der Lunge, dem Herzen, setzt der Rauch ordentlich zu. Das im Rauch enthaltene Nikotin verengt die Blutgefäße, treibt den Sauerstoffbedarf des Herzens nach oben und lässt das Herz zudem schneller schlagen – zusammengerechnet eine dauerhaft hohe Last für das zentrale Organ. Raucher erleiden daher zum Beispiel häufiger einen Herzinfarkt als Nichtraucher. Wer mit dem Rauchen aufhört, tut seinem Herzen etwas Gutes. Eine Studie der SBK zeigt, dass das Herzinfarktrisiko um bis zu ein Drittel senken kann, wer seine Blutfettwerte in den Griff kriegt und mit dem Rauchen aufhört. Viele gesetzliche Kassen bieten daher Entwöhnungsprogramme an und bezuschussen Kurse.
Für die Analyse hat die SBK 750 ihrer Versicherten befragt, die aufgrund einer koronaren Herzerkrankung oder einer chronischen Herzinsuffizienz im Behandlungsprogramm SBK MedPlus KHK eingeschrieben sind. Im Fokus der Befragung stand die Lebensstiländerung bei Herzerkrankungen.