Bei Vergiftung keinesfalls Erbrechen auslösen

 

SBK macht auf die Gefahren einer falschen Ersthilfe bei Kindern aufmerksam

 

 

München, 10. Juni 2009 - Putz- und Waschmittel gibt es in jedem Haushalt. Bei Familien mit kleinen Kindern meist außerhalb der Reichweite des Nachwuchses. Doch trotzdem kann es passieren, dass Kleinkinder die bunten Flaschen in die Hände bekommen und neugierig einen Schluck davon trinken. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK warnt davor, in diesem Fall Erbrechen zu provozieren.

Schnell kann es geschehen: Das Kind hat sich eine Flasche mit Putzmittel genommen und daraus getrunken. Für die Eltern heißt es in diesem Fall Ruhe bewahren und die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten. In der Vergangenheit wurde häufig die Entleerung des Magens durch sofortiges Erbrechen empfohlen. Heute weiß man: Gerade bei stark schäumenden Mitteln kann dieses Vorgehen gefährlich sein. Bei ihnen ist die Gefahr besonders groß, dass das Erbrochene eingeatmet wird (Aspirationsgefahr). Bei Kindern mit ihren noch kleinen Atemwegen kann das zum Ersticken führen, zudem können die Lungenbläschen beschädigt werden. Bei ätzenden Stoffen wie Säuren oder Laugen werden häufig die Magenschleimhaut und die Speiseröhre in Mitleidenschaft gezogen.

Um das Erbrechen zu verhindern, können die Kinder beispielsweise Eiswürfel lutschen. Durch das Eis wird der Rachen betäubt und das Würgen lässt nach. Die Einnahme von Tropfen, die gegen das Schäumen wirken, wie Produkte gegen Blähungen, unterstützt die Ersthilfe. Solche Entschäumer (z.B. Sab Simplex oder Lefax) sind rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Die SBK empfiehlt daher Eltern, sie für den Notfall immer vorrätig zu haben.

Die SBK hat die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftungen mit Putz- und Waschmitteln zusammengestellt:

  1. Wenn es auch schwer fällt: Ruhe bewahren.
  2. Einen Arzt verständigen und mit allen wichtigen Informationen versorgen (z.B. welches Mittel das Kind zu sich genommen hat, Menge des eingenommenen Mittels).
  3. Erbrechen möglichst verhindern, sollte das nicht möglich sein, dem Kind helfen und Proben des Erbrochenen aufbewahren
  4. Die giftige Substanz und ggf. das Erbrochene mit zum Arzt / Krankenhaus nehmen.
  5. Auf keinen Fall sollte das Kind Milch trinken, denn das darin enthaltene Fett kann bewirken, dass das Gift schneller und stärker ins Blut aufgenommen wird.
  6. Parallel zum Anruf beim Arzt sollte auch der Giftnotruf der Region angerufen werden und seinen Anweisungen gefolgt werden – auch wenn das Kind nach der Einnahme von giftigen Substanzen keine Vergiftungsanzeichen zeigt.

 

Über die SBK:

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine geöffnete, bundesweit tätige Betriebskrankenkasse und gehört mit über 720.000 Versicherten und rund. 500.000 Mitgliedern zu den vier größten Betriebskrankenkassen und zu den 25 größten Krankenkassen in Deutschland, bei den bundesweit geöffneten Kassen nimmt sie Platz 10 ein. Die SBK ist mit 78 Geschäftsstellen und über 900 Mitarbeitern nah bei ihren Kunden. Sie betreut ferner über 81.000 Firmenkunden bundesweit.
In der mehr als 100-jährigen Geschichte der SBK stand und steht der Mensch immer im Mittelpunkt ihres Handelns. Sie unterstützt auch heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. Beim Wettbewerb „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister“ gehört die SBK seit Jahren zu den Besten. Beim Kundenmonitor 2008 belegte sie einen Spitzenplatz unter den Krankenkassen und gehörte zu den fünf besten Unternehmen über alle Branchen hinweg. Gleichzeitig konnte sich die SBK im Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ 2009 erneut unter den besten 100 Unternehmen platzieren und ist auch im europäischen Umfeld ganz vorne mit dabei.


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