Gegen den Trend: SBK baut ihr Finanzpolster weiter aus


Geschäftsbericht 2009 veröffentlicht – Weiterhin kein Zusatzbeitrag geplant

 

München, 05.07.2010. Die Siemens-Betriebskrankenkasse SBK hat 2009 ihre Rückstellungen nochmals erhöht und Leistungsfähigkeit und Liquidität weiter gesteigert. Als eine der ersten gesetzlichen Krankenkassen hat die SBK jetzt ihren Geschäftsbericht 2009 veröffentlicht – die SBK bilanziert nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Bei einem Leistungsvolumen (Umsatz) von 1,64 Mrd. Euro hat die SBK eigentlich ein leicht positives Ergebnis erzielt. Zugleich hat sie aber 7,7 Mio. Euro den Rückstellungen zugeführt, was formal ein negatives Ergebnis von 5,7 Mio. Euro zur Folge hatte. Nun verfügt die SBK über Rückstellungen von 104,9 Mio. Euro - für Pensionen 30,2 Mio. Euro und für sonstige Verpflichtungen 74,7 Mio. Euro. Mit diesem Finanzpolster ist die SBK vor allem für Krisenzeiten, Phasen schwankender Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und ungeplante Ausgaben besser gerüstet als je zuvor. Davon profitieren die Versicherten der SBK: Die Krankenkasse hatte zu Jahresbeginn als eine der ersten angekündigt, ohne Zusatzbeitrag durch das Jahr 2010 zu kommen und wird diese Zusage auch einhalten.

Mit der erneuten Aufstockung hat die SBK ihre Rückstellungen nach den Vorschriften des HGB bereits 2009 in voller Höhe gebildet, obwohl dies erst ab 2010 schrittweise gesetzlich verpflichtend wird. Die SBK verfügt zudem über eine Mindestrücklage nach § 261 SGB von
25 % einer Monatsausgabe (34 Mio. Euro). Kreditverpflichtungen gegenüber Dritten wie zum Beispiel Banken bestehen nicht.

Die SBK erstellt ihre Bilanz nach den strengen Regeln des Handelsgesetzbuches, dies tun nur wenige der großen gesetzlichen Krankenkassen. Gemäß § 77 Abs. 1a SGB IV muss die Jahresrechnung einer Krankenkasse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Diese Formulierung orientiert sich nahezu wörtlich am § 264 Abs. 2 HGB. Die Orientierung am HGB bedeutet dabei unter anderem, in tatsächlicher Höhe Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft zu bilden.

In der weiteren Konsequenz lässt die SBK ihre Bücher auch unter Anwendung des HGB prüfen. Gesetzliche Krankenkassen müssen den Jahresabschluss nach der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (§ 31 SVHV) prüfen  lassen. Die SBK überträgt diese Prüfung einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer und lässt den Jahresabschluss freiwillig nach den strengen Vorschriften des HGB prüfen. Hierfür erhält die SBK nicht nur die Bestätigung nach § 31 SVHV, sondern ein Volltestat.

Den Geschäftsbericht 2009 der SBK gibt es im Internet zum Download unter: www.sbk.org/geschaeftsbericht


 

Über die SBK:

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine geöffnete, bundesweit tätige Betriebskrankenkasse und gehört mit fast 1 Million Versicherten zu den vier größten Betriebskrankenkassen und zu den 20 größten Krankenkassen in Deutschland. Die SBK ist mit über 100 Geschäftsstellen und über 1.300 Mitarbeitern nahe bei ihren Kunden. Sie betreut ferner über 100.000 Firmenkunden bundesweit.
In der mehr als 100-jährigen Geschichte der SBK stand und steht der Mensch immer im Mittelpunkt ihres Handelns. Sie unterstützt auch heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. Beim Wettbewerb „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister“ gehört die SBK seit Jahren zu den Besten. Beim Kundenmonitor 2009 belegte sie zum dritten Mal in Folge einen Spitzenplatz unter den Krankenkassen. Gleichzeitig konnte sich die SBK im Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ 2010 erneut unter den besten 100 Unternehmen platzieren und ist auch im europäischen Umfeld ganz vorne mit dabei. 

 

Für Rückfragen:

 

SBK
Franz Billinger

Pressesprecher
Heimeranstraße 31
80339 München
Telefon: +49 (0) 89 62700-488

E-Mail: franz.billinger@sbk.org

Internet: www.sbk.org

 

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