München, 26. Mai 2009 - Die Verhandlungen über den Abschluss eines Hausarztvertrages in Bayern stecken fest, am Montagabend hat der Bayerische Hausärzteverband die Gespräche abgebrochen. Die von 15 Krankenkassen beauftragte Arbeitsgemeinschaft GWQ ServicePlus AG sieht angesichts dieser bedauerlichen Reaktion nun dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Schiedsverfahren entgegen. Die Krankenkassen hatten in den Verhandlungen vor allem auf einen Mehrwert für Versicherte gepocht.
Am vergangenen Donnerstag, 14. Mai, hatten der Bayerische Hausärzteverband und die von 15 Betriebskrankenkassen, darunter auch die SBK, beauftragte GWQ ServicePlus AG die Inhalte der jeweiligen Vertragsentwürfe ausgetauscht. Ziel der Verhandlungen war es, sich über einen Hausarztvertrag zu einigen, wie er im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist. Für Mittwoch, 20. Mai, hatten beide Seiten erfolglos ein gegenseitiges Entgegenkommen in entscheidenden Punkten eingefordert: Die Hausärzte wollen über den Hausarztvertrag im Wesentlichen ihre Honorare aufbessern. Die Kassen wollen zusätzliche Belastungen für ihre Versicherten vermeiden, zeigten sich aber bereit, gezielt eine Weiterentwicklung der Patientenversorgung beim Hausarzt auch finanziell zu unterstützen.
Nun erwartet die GWQ ServicePlus AG das Schiedsverfahren, wie dies im Sozialgesetzbuch V vorgesehen ist – ein in anderen Bereichen, wie zum Beispiel Tarifverhandlungen, gängiges und daher vom Gesetzgeber eindeutig installiertes Verfahren, das die Parteien auf ihrem Weg zum gemeinsamen Ziel weiterbringen könne. Der Bayerische Hausärzteverband hat die Einleitung des Schiedsverfahrens bereits beantragt – laut Gesetz kann dies nur der der Hausärzteverband, nicht aber die verhandelnden Krankenkassen.
Der Vertragsentwurf der Krankenkassen
Die beteiligten Betriebskrankenkassen hatten den Entwurf eines Hausarztvertrages eingebracht, der einen sinnvollen Mehrwert für Patientinnen und Patienten garantieren könne und durch den aus ihrer Sicht hohe medizinische Qualität für den Arzt angemessen honoriert werde. Damit solle die Position des Hausarztes als Lotse im Gesundheitssystem gestärkt und zugleich die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden.
Informationen zum Vertragsentwurf der Betriebskrankenkassen (76 KB)
Hintergrundinfos zum § 73b des Sozialgesetzbuches V (98 KB)
Über die SBK:
Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine geöffnete, bundesweit tätige Betriebskrankenkasse und gehört mit rd. 720.000 Versicherten und rd. 500.000 Mitgliedern zu den vier größten Betriebskrankenkassen und zu den 25 größten Krankenkassen in Deutschland, bei den bundesweit geöffneten Kassen nimmt sie Platz 10 ein. Die SBK ist mit 76 Geschäftsstellen und rund 900 Mitarbeitern nah bei ihren Kunden. Sie betreut ferner über 71.000 Firmenkunden bundesweit.
Die SBK feierte im Jahre 2008 ihr 100-jähriges Jubiläum. In ihrer 100-jährigen Geschichte stand und steht der Mensch immer im Mittelpunkt ihres Handelns. Sie unterstützt auch heute ihre Kunden bei allen Fragen rund um die Themen Versicherung, Gesund bleiben und Gesund werden. Dies bestätigen auch die Kunden. Beim Wettbewerb „Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister“ 2008 ist die SBK die bestplatzierte Krankenkasse. Beim Kundenmonitor 2008 belegte sie einen Spitzenplatz unter den Krankenkassen und gehörte zu den fünf besten Unternehmen über alle Branchen hinweg. Gleichzeitig konnte sich die SBK im Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ erneut unter den besten 100 Unternehmen platzieren.
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