Mehrwert für Versicherte als Ziel: Einigung über Hausarztvertrag durch weitere Verhandlungen oder ein Schiedsverfahren

 

 

München, 15. Mai 2009 - In den Verhandlungen über den Abschluss eines Hausarztvertrages wurde bislang keine Einigung erzielt. Die mit den Verhandlungen beauftragte GWQ ServicePlus AG plädiert nun für weitere intensive Gespräche oder ein vom Gesetzgeber vorgesehenes Schiedsverfahren. Die Krankenkassen hatten in den Verhandlungen vor allem auf einen Mehrwert für Versicherte gepocht.

Bei der Verhandlungsrunde am Donnerstag, 14. Mai, zwischen dem Bayerischen Hausärzteverband und der von 16 Betriebskrankenkassen, darunter auch die SBK, beauftragten GWQ ServicePlus AG wurde noch keine Einigung erzielt. Ziel der Verhandlungen war es, sich über einen Hausarztvertrag zu einigen, wie er im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben ist. Dabei waren die Positionen offenbar noch zu unterschiedlich, um sich in wesentlichen Punkten zu einigen. Die Verhandlungspartner hatten in der Runde am Donnerstag die Inhalte der jeweiligen Vertragsentwürfe ausgetauscht und diskutiert.

So haben die beteiligten Betriebskrankenkassen den Entwurf eines Hausarztvertrages eingebracht, der einen sinnvollen Mehrwert für Patientinnen und Patienten garantieren könne und durch den aus ihrer Sicht hohe medizinische Qualität für den Arzt angemessen honoriert werde. Damit solle die Position des Hausarztes als Lotse im Gesundheitssystem gestärkt und zugleich die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Der Bayerische Hausärzteverband habe andererseits einen Vertrag nach dem Modell der AOK Bayern gefordert, in dem die verhandelnden Krankenkassen über die bereits bestehende hausärztliche Versorgung hinaus kaum Mehrwert für die Versicherten sehen.

Nachdem noch keine Einigung erzielt worden ist, setzt die GWQ ServicePlus AG nun auf weitere intensive Gespräche. Zwar habe man in zentralen Fragen noch keine Annäherung erzielt, dennoch wolle man die Chance nutzen, in Verhandlungen gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Daran wolle man auch dann festhalten, wenn der Bayerische Hausärzteverband keine ausreichende Verhandlungsbereitschaft zeige.

Alternativ plädiert die GWQ ServicePlus AG für ein Schiedsverfahren, wie dies im Sozialgesetzbuch V vorgesehen ist. „Ein in anderen Bereichen wie zum Beispiel Tarifverhandlungen gängiges und daher vom Gesetzgeber eindeutig installiertes Verfahren, das die Parteien auf ihrem Weg zum gemeinsamen Ziel weiterbringen kann“, heißt es. Allerdings kann im vorliegenden Fall nur der Bayerische Hausärzteverband das Schiedsverfahren einleiten, nicht aber die verhandelnden Krankenkassen.

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

 

Informationen zum Vertragsentwurf der Betriebskrankenkassen (76 KB)

Hintergrundinfos zum § 73b des Sozialgesetzbuches V (98 KB)



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