Der Verwaltungsrat der SBK wird alle 6 Jahre im Rahmen der Sozialwahl gewählt. Dabei werden sowohl auf der Seite der Arbeitgebervertreter wie auch auf Seite der Versichertenvertreter die jeweils 15 Verwaltungsräte und deren Stellvertreter neu ermittelt.
Bundesweit trifft der Bundeswahlbeauftragte alle Vorkehrungen, die zur Durchführung der Sozialwahl erforderlich sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Herrn Gerald Weiß zum Bundeswahlbeauftragten und Herrn Klaus Kirschner zu dessen Stellvertreter ernannt. Weitere Informationen über und vom Bundeswahlbeauftragten finden Sie hier.
Für die SBK bereitet ein vom Verwaltungsrat der SBK berufener Wahlausschuss die Sozialwahl 2011 der SBK vor. Der Wahlausschuss der SBK besteht aus der Vorsitzenden sowie fünf weiteren Beisitzern. Jedes Mitglied des Wahlausschusses hat einen persönlichen Stellvertreter. Die Sitzungen des Wahlausschusses sind öffentlich. Die nächste Sitzung des Wahlausschusses findet am 09. Dezember 2010, 14:00 Uhr in der Zentrale der SBK in München statt.
Anschrift des Wahlausschusses:
Wahlausschuss der SBK
c/o Vorsitzende des Wahlausschusses Corinna Roß
Heimeranstr. 31
80339 München
Telefon: 089/62700-428
Fax: 089/62700-134
Mail: Corinna.Ross@sbk.org
PDF-Download Mitteilung nach § 14 Abs. 3 SVWO über Einzelheiten der Wahl zum Verwaltungsrat der SBK- Stand: 26.05.2010