
Die grundsätzliche Aufgabe des Vorstands ist die Verwaltung der SBK. Der Vorstand der SBK setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen und wird vom Verwaltungsrat gewählt: Momentan sind dies Vorstandsvorsitzender Dr. Hans Unterhuber und Vorstand Dr. Gertrud Demmler.
Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Umsetzung von Entscheidungen grundsätzlicher Bedeutung, über die budgetäre Situation sowie die voraussichtliche Entwicklung derselben. Der Vorstand stellt zudem den Haushaltsplan auf und gibt diesen an den Verwaltungsrat weiter.
Der Vorstand prüft aber auch jährlich die Betriebs- und Rechnungsführung des gesamten Geschäftsbetriebs für das abgelaufene Geschäftsjahr und bestimmt den Prüfer. Ebenso wird jährlich die Jahresrechnung geprüft und mit dem Prüfbericht dem Verwaltungsrat zur Entlastung vorgelegt. Auch die Prüfung des Zahlungsverkehrs, der Buchführung und der Rechnungslegung der Sozialversicherung unterliegt dem Vorstand. Er stellt eine Kassenordnung auf und sorgt für einen Einzug der Beiträge. Er ist dafür zuständig, Vereinbarungen und Verträge mit Lieferanten der SBK abzuschließen, deren Lieferung festzustellen und entsprechend auszuzahlen.