Wichtige Informationen für Firmen
Wenn Sie zum ersten Mal Beschäftigte bei der SBK anmelden oder erstmals Beiträge an die SBK abführen möchten, dann haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Herzlich Willkommen bei der SBK
Maschinelle Übermittlung
Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat oder die Vollmacht für Ihren Dienstleister (z. B. Steuerberatung) bitte per maschineller Datenübertragung.
Ihr Vorteil: Ihre Daten erreichen uns schnell und umweltschonend.
Informationen hierzu und wie man die Daten überträgt erfahren Sie auf unserer Seite
DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise dürfen nur als verschlüsselte Dateien an die Krankenkassen übertragen werden. Da manuelle Meldungen nicht zulässig sind, bleibt nur die Nutzung eines Erfassungsprogramms.
Die Sozialversicherungsträger haben ein Portal zur Verfügung gestellt, in dem Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben können.
Mehr Informationen zum SV-Meldeportal finden Sie auf der
Wichtig: Abrechnung mit einer Steuerberatung
Damit wir Ihrer Steuerberatung/Ihrer Abrechnungsstelle Informationen für die Lohnabrechnung übermitteln können, verlangt der Gesetzgeber, dass wir uns von Ihnen das Einverständnis zur Datenübermittlung einholen. Senden Sie uns bitte einfach die Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück - vielen Dank!
Wenn Sie noch Fragen oder bestimmte Anliegen haben, nutzen Sie einfach unser
Wir werden alles tun, um Ihnen umgehend weiterzuhelfen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!