Wichtige Informationen für Arbeitgeber
Wenn Sie zum ersten Mal einen Arbeitnehmer bei der SBK anmelden oder erstmals Beiträge an die SBK abführen möchten, dann haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Maschinelle Übermittlung
Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat oder die Vollmacht für Ihren Dienstleister (z. B. Steuerberatung) bitte per maschineller Datenübertragung.
Ihr Vorteil: Ihre Daten erreichen uns schnell und umweltschonend.
Informationen hierzu und wie man die Daten überträgt erfahren Sie auf unserer Seite SV-Meldeportal.
Wichtig: Abrechnung mit einer Steuerberatung
Damit wir Ihrer Steuerberatung/Ihrer Abrechnungsstelle Informationen für die Lohnabrechnung übermitteln können, verlangt der Gesetzgeber, dass wir uns von Ihnen das Einverständnis zur Datenübermittlung einholen. Senden Sie uns bitte einfach die Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück - vielen Dank!
Wenn Sie noch Fragen oder bestimmte Anliegen haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Wir werden alles tun, um Ihnen umgehend weiterzuhelfen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an. |