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Beiträge zur Sozialversicherung Arbeitgeber 2026

Jedes Jahr werden die maßgeblichen Werte in der Sozialversicherung von der Bundesregierung neu festgelegt. Informieren Sie sich über die Eckdaten für 2026.

Damit Sie sich einen schnellen Überblick über alle wichtigen Rechengrößen verschaffen können, haben wir Ihnen die Rechengrößen 2026 übersichtlich zusammengestellt.

Rechengrößen ab 01.01.2026

 

Betriebsnummer

Die Krankenkassen-Betriebsnummer der SBK - 87954699 - gilt für Ihre maschinelle Übermittlung der Meldedaten und Beitragsnachweise.

Beitragssätze

Krankenversicherung bundeseinheitlicher allgemeiner Beitragssatz14,60 %
Krankenversicherung bundeseinheitlicher ermäßigter Beitragssatz14,00 %
Zusatzbeitragssatz SBK  3,80 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz  2,90 %
Pflegeversicherung*  2,60 % - 4,20 %
Rentenversicherung18,60 %
Arbeitsförderung  2,60 %
Beiträge aus Versorgungsbezügen Krankenversicherung**14,60 % + 3,80 %
Insolvenzgeldumlage  0,15 %
Künstlersozialabgabe  4,90 %

*abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahre
**Ab 1. Januar 2026 gilt ein Freibetrag von 197,75 Euro. Erst ab dieser Höhe werden Krankenversicherungsbeiträge auf Versorgungsbezüge fällig.

 

 Basis-BeitragBeitragszuschlag (+)
oder – abschlag (-)
AG-AnteilAN-AnteilGesamt-Beitrag
Mitglieder ohne Kinder3,60 %+ 0,60 %*1,80 %2,40 %
(1,80 % + 0,60 %)
4,20 %
Mitglieder mit 1 Kind3,60 %0,00 %1,80 %1,80 %3,60 %
Mitglieder mit 2 Kindern,
unter 25 Jahren
3,60 %- 0,25 %1,80 %1,55 %
(1,80 % - 0,25 %)
3,35 %
Mitglieder mit 3 Kindern,
unter 25 Jahren
3,60 %- 0,50 %1,80 %1,30 %
(1,80 % - 0,50 %)
3,10 %
Mitglieder mit 4 Kindern,
unter 25 Jahren
3,60 %- 0,75 %1,80 %1,05 %
(1,80 % - 0,75 %)
2,85 %
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern,
unter 25 Jahren
3,60 %- 1,00 %1,80 %0,80 %
(1,80 % - 1,00 %)
2,60 %

*für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr

Gut zu wissen: Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres des zweiten oder jedes weiteren Kindes fällt der Beitragsabschlag für dieses Kind weg. Haben alle Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, gilt für die Eltern der Basisbeitragssatz von 3,6 Prozent. Ein Zuschlag fällt nicht an.

Umlageversicherung

Umlageversicherung – U1 bei Krankheit – Premiumtarif70 %2,90 %
Umlageversicherung – U1 bei Krankheit – Basistarif50 %1,70 %
Umlageversicherung – U2 bei Mutterschaft100 %0,39 %

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie bestimmt, ab welchem Arbeitsentgelt man versicherungspflichtig oder versicherungsfrei ist. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dieser Grenzwert wird im Jahr 2026 bundesweit 77.400 Euro betragen.

Für Versicherte, die am 31.12.2002 in einer privaten Vollversicherung versichert waren, gilt eine abweichende Jahresarbeitsentgeltgrenze.

 jährlich in €
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze77.400
besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bestandsfälle PKV)69.750

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt Beiträge für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.

 jährlich in €monatlich in €
Krankenversicherung / Pflegeversicherung  69.7505.812,50
Rentenversicherung / Arbeitsförderung101.4008.450
(inkl. Zusatzbeitrag 3,80 %)Höchstbeitrag
mtl. in €
AG-Zuschuss
mtl. in €
Krankenversicherung1.069,50534,75
Pflegeversicherungabhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren104,63
Pflegeversicherung für (Pflege-)Versicherte ohne Kind244,13104,63
Arbeitgeberzuschuss Pflegeversicherung
in Sachsen
   75,56
PKV-Versicherte Arbeitnehmer (max.) 508,59

Beiträge für geringfügig Beschäftigte - Krankenversicherung

 pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Minijob-Zentrale

 13,00 %

Beiträge für geringfügig Beschäftigte - Rentenversicherung

 pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Minijob-Zentrale

 15,00 %

Pauschalsteuer (einschließlich Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag)

 zur Minijob-Zentrale

 2,00 %
Faktor F0,6619

Weiterführende Informationen zu Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro finden Sie auf unserer Seite Übergangsbereich

 monatlich in €
Geringverdienergrenze für Personen in Ausbildung oder Praktikum325
 Brutto/Tag in €Netto/Tag in €
ohne Zuschlag Pflegeversicherung**135,63118,82
mit Zuschlag Pflegeversicherung135,63117,89

**ohne Abschläge für Kinder unter 25 Jahren

Die Bezugsgröße bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorletzten Kalenderjahr ab. In der Sozialversicherung wird sie für verschiedene Berechnungen genutzt. Seit 2026 gilt für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein bundeseinheitlicher Wert. Anhand der Bezugsgröße werden zum Beispiel die Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt.

Bezugsgrößemonatlich in €
Bezugsgröße in der Kranken-, Pflege-, Renten-
und Arbeitslosenversicherung
3.955
Beitrag Anwartschaftsversicherungmonatlich in €
Krankenversicherung (einschließlich Zusatzbeitrag)72,77
Pflegeversicherung mit 1 Kind*14,24
Pflegeversicherung (Zuschlag für (Pflege-)Versicherte ohne Kind)16,61

*abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25 Jahren

Bankverbindungen für den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr

KreditinstitutEmpfängerIBANBIC (Swift)
UniCredit Bank GmbHSBK Siemens-BetriebskrankenkasseDE86 7902 0076 0027 9131 80HYVEDEMM455


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Übermitteln Sie uns Ihr SEPA-Mandat oder die Vollmacht für Ihren Dienstleister (z. B. Steuerberatung) bitte per maschineller Datenübertragung.

Ihr Vorteil: Ihre Daten erreichen uns schnell und umweltschonend.

Informationen hierzu und wie man die Daten überträgt erfahren Sie auf unserer Seite SV-Meldeportal.

SV-Meldeportal

Mehr zum Thema:

Gehaltsrechner der SBK

SEPA-Lastschriftmandat - Formular

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Maschinelle Datenübermittlung (Meldungen, Beitragsnachweise)

Informationen zum Umlageverfahren U1/U2

Rechengrößen-Archiv

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