Beitragsrechner Arbeitgeber
Informieren Sie sich, was für Ihre Mitarbeiter der Rundumschutz in Sachen Gesundheit bei der SBK kostet.

Der SBK-Beitragsrechner hilft Ihnen, die Kosten für den Versicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter zuverlässig und schnell zu berechnen.
Das spart Zeit und erleichtert die personaltechnische Abwicklung, denn Sie können Ihre Mitarbeiter schnell mit kompetenten Informationen versorgen. Ihren Anteil an der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung können Sie als Arbeitgeber mit unseren Beitragsrechnern ganz einfach selbst ermitteln.
Tragen Sie das monatliche Bruttoentgelt in den SBK-Beitragsrechner ein und Sie erfahren die Beiträge für den SBK-Rundumschutz für Ihre Mitarbeiter.
SBK-Beitragsrechner
Wenn Ihr Arbeitnehmer ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 2.000 Euro erhält, nutzen Sie bitte die folgenden Beitragsrechner:
- SBK-Beitragsrechner ab 01.01.2023
- SBK-Beitragsrechner ab 01.01.2022
- SBK-Beitragsrechner ab 01.08.2021
- SBK-Beitragsrechner ab 01.01.2021
- SBK-Beitragsrechner ab 01.10.2020
- SBK-Beitragsrechner ab 01.01.2020
- SBK-Beitragsrechner ab 01.01.2019
- SBK-Beitragsrechner ab 01.01.2018
- SBK-Beitragsrechner ab 01.01.2017
- SBK-Beitragsrechner ab 01.01.2016
Beitragsberechnung im Übergangsbereich
Ihr Mitarbeiter verdient monatlich zwischen 520,01 und 2.000 Euro brutto? In diesem Fall fällt der Arbeitnehmeranteil zum Sozialversicherungsbeitrag niedriger aus als der Arbeitgeberanteil. Zur Beitragsberechnung muss deshalb eine besondere Formel angewendet werden, die der SBK-Gleitzonenrechner automatisch berücksichtigt.
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich ab 01.01.2023
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich für Übergangsfälle bis 31.12.2023
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich ab 01.10.2022
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich ab 01.01.2022
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich ab 01.08.2021
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich ab 01.01.2021
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich ab 01.10.2020
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich ab 01.01.2020
- SBK-Beitragsrechner im Übergangsbereich ab 01.07.2019
„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an. | Hier geht's zur Anmeldung |