Beitragsberechnung im Übergangsbereich ab Juli 2019

Errechnen Sie ganz einfach Ihre Beiträge ab 01.07.2019

Der bundeseinheitlich allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 %, der Zusatzbeitrag der SBK 1,3 %. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen.

Unser Beitragsrechner bildet die gängigste Beitragsberechnung für bis zu fünf gleichzeitige Beschäftigungen ab. Möchten Sie für abweichende Konstellationen die Höhe der Beiträge wissen, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie ganz bequem mit unserer Kundenberater-Suche.

Möchten Sie auch die Lohnsteuer berechnen? Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie einen ausführlichen Gehaltsrechner.

Hat der Arbeitnehmer Kinder?

Welcher Beitragssatz gilt für Ihre/n Arbeitnehmer/in ?

* Beitragssätze inkl. Zusatzbeitrag

Wo ist der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers?

Ist Ihr Unternehmen umlagepflichtig?

Gilt die Berechnung für einen vollen Monat oder für einen Teilmonat?

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?