Beitragsberechnung im Übergangsbereich ab Juli 2019
Errechnen Sie ganz einfach Ihre Beiträge ab 01.07.2019
Der bundeseinheitlich allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 %, der Zusatzbeitrag der SBK 1,3 %. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen.
Unser Beitragsrechner bildet die gängigste Beitragsberechnung für bis zu fünf gleichzeitige Beschäftigungen ab. Möchten Sie für abweichende Konstellationen die Höhe der Beiträge wissen, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie ganz bequem mit unserer Kundenberater-Suche.
Möchten Sie auch die Lohnsteuer berechnen? Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie einen ausführlichen Gehaltsrechner.