Beitragsberechnung im Übergangsbereich für Übergangsfälle bis 31.12.2023
Berechnen Sie ganz einfach Ihre Beiträge
Zum 1. Oktober 2022 hat sich die Minijobgrenze geändert. Sie stieg auf 520 Euro. Beschäftigte, die bislang durchschnittlich im Monat von 450,01 Euro bis 520 Euro verdient haben, würden mit der Änderung ab Oktober ihren Versicherungsschutz verlieren. Hier gilt jedoch ein sogenannter Bestandsschutz. Solange das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt 450 Euro übersteigt und maximal 520 Euro beträgt, gelten für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 besondere Regelungen.
Unser Beitragsrechner bildet die gängigste Beitragsberechnung für bis zu fünf gleichzeitige Beschäftigungen ab. Möchten Sie für abweichende Konstellationen die Höhe der Beiträge wissen, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie ganz bequem mit unserer Kundenberater-Suche.
Möchten Sie auch die Lohnsteuer berechnen? Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie einen ausführlichen Gehaltsrechner.