Beitragsrechner ab 01.01.2016

Der bundeseinheitlich allgemeine Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 %, der Zusatzbeitrag der SBK 1,3 %, die der Arbeitnehmer alleine tragen muss. Von den 14,6 % steuern Sie als Arbeitgeber die Hälfte bei.

Der Monatsbeitrag für Arbeitnehmer errechnet sich aus dem jeweiligen Bruttogehalt. In der Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Sie Beiträge monatlich aus maximal 4.237,50 Euro. In der Renten-, Arbeitslosen- und Umlageversicherung aus maximal 6.200,00 Euro in den alten Bundesländern, aus maximal 5.400,00 Euro in den neuen Bundesländern.

Unser Beitragsrechner bildet die gängigste Beitragsberechnung für bis zu fünf gleichzeitige Beschäftigungen ab. Möchten Sie für abweichende Konstellationen die Höhe der Beiträge wissen, wenden Sie sich gerne an Ihren persönlichen Kundenberater. Die Kontaktdaten finden Sie ganz bequem mit unserer Kundenberater-Suche.

Möchten Sie auch die Lohnsteuer berechnen? Auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie einen ausführlichen Gehaltsrechner.

Hat der Arbeitnehmer Kinder?

Welcher Beitragssatz gilt für Ihre/n Arbeitnehmer/in ?

* Beitragssätze inkl. Zusatzbeitrag

Wo ist der Beschäftigungsort des Arbeitnehmers?

Nimmt das Unternehmen am Umlageverfahren U1 (Absicherung gegen das finanzielle Risiko der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) teil?

Fühlen Sie sich durch die Inhalte gut informiert?