Arbeitsrecht - Wichtige Themen für Arbeitgeber
Alle Rechte hinsichtlich einer Erwerbstätigkeit sind im Arbeitsrecht festgehalten
Von A wie Arbeitszeugnis bis Z wie Zeitarbeit. Wir liefern Ihnen allgemeine aktuelle Informationen zum Arbeitsrecht. Aber auch aktuelle Urteile unterstützen Sie dabei, arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Ihre Mitarbeiter sind gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Dafür zahlen Sie Beiträge an die Berufsgenossenschaft (BG).
Der Jahresurlaub wird gerne im Ausland verbracht.
Arbeitsunfälle sind meldepflichtig, wenn Betroffene als Folge des Unfalls mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder gar tödlich verunglückt sind.
Ein Arbeitszeugnis muss im Hinblick auf Inhalt und Form die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Aufhebungsverträge sind eine Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. Es ergeben sich auch sozialversicherungsrechtliche Folgen.
Das neue Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz ist seit 1. August 2024 in Kraft.
Firmen können von ihren Beschäftigten nicht verlangen, dass diese außerhalb ihrer Arbeitszeit dienstliche Anweisungen über SMS oder E-Mails lesen.
Betriebsübergänge ereignen sich, wenn Betriebe oder Betriebsteile auf ein anderes Unternehmen übertragen werden.
Ein Unternehmen darf einen Arbeitsvertrag nicht deshalb auflösen, weil die Arbeitnehmerin bei Vertragsschluss ihre Schwangerschaft verschwiegen hat.
Seit 1. Januar 2019 gibt es nicht nur einen Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, sondern auch einen Anspruch auf die Rückkehr zur vorherigen Vollzeitbeschäftigung.
Das ElterngeldPlus, der Partnerschaftsbonus und eine Flexibilisierung der Elternzeit sollen Eltern zukünftig zielgenauer darin unterstützen, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf umzusetzen.
Unterschiedliche Vorschriften sollen abgeschafft werden.
Frauen haben Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen.
Viele Firmen in Deutschland benötigen dringend Fachkräfte.
Um Mitarbeiter zu halten, beteiligen sich Firmen oftmals an den Kosten für Weiterbildungen. Gleichzeitig wird häufig eine Rückzahlungspflicht vereinbart, sollten Beschäftigte in einer bestimmten Frist kündigen.
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, die eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, um an einem Trainer-Lehrgang teilzunehmen, ist rechtens.
Kurzarbeit soll Unternehmen bei schwieriger Wirtschaftslage ermöglichen, Kündigungen zu vermeiden.
Ab dem 1. Januar 2024 gilt für alle Ausbildungsvergütungen eine gesetzliche Untergrenze.