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Aufstiegs-BAföG

Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

Wer sich im Beruf weiterqualifizieren möchte, soll durch eine Reform des sogenannten Aufstiegs-BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) künftig noch stärker gefördert werden.

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmende von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel Meisterkurse oder Erzieher- und Technikerschulen. Förderberechtigt sind alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Die Förderung wird teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen gewährt.

Die geplanten Änderungen im Überblick

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren soll von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden.
  • Der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten soll von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden.
  • Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung sollen 60 Prozent (bisher 50 Prozent) des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
  • Wenn Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme ihrer Beschäftigten leisten, sollen diese Zuschüsse bei der Förderung künftig nicht mehr angerechnet werden.
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen soll je Kind von 150 Euro auf 160 Euro monatlich erhöht werden.
  • Zeitplan und nächste Schritte

    Mit der Reform will die Bundesregierung die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung stärken. Die geplante Gesetzesänderung muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen und soll zum 1. August 2027 in Kraft treten.

    Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Homepage vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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