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Berufserfahrung wird aufgewertet

Das neue Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz ist seit 1. August 2024 in Kraft.

Ziel des Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) ist es, berufliche Lebensläufe zu honorieren, auch wenn kein formaler Ausbildungsabschluss vorliegt. So sollen im Beruf praktisch erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten auch ohne Ausbildungsabschluss offiziell festgestellt und anerkannt werden können.

Um dies zu erreichen, wird ein Validierungsverfahren eingeführt. 

Beschäftigten soll es ermöglicht werden, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden. Auch wenn das BVaDiG bereits zum 1. August in Kraft getreten ist, müssen die praktische Umsetzung und damit auch das Validierungsverfahren noch ausgearbeitet werden. Die formalen Bedingungen stehen aber bereits fest.

Die Validierung setzt voraus, dass

  • die zu prüfende Berufserfahrung über einen Zeitraum gesammelt wurde, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht und 
  • Beschäftigte mindestens 25 Jahre alt sind. 
  • In Zukunft soll auch ein gesetzlicher Anspruch auf eine Berufsvalidierung eingeführt werden.

    Gut zu wissen: Wenn es Neuigkeiten zur praktischen Umsetzung gibt, informieren wir auf dieser Seite.

     

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