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„Digital Native“ in Stellenanzeige ist Altersdiskriminierung

Bei der Formulierung von Stellenanzeigen ist besondere Vorsicht geboten.

Mit Begriffen, die darauf hindeuten, dass eine bestimmte Altersgruppe benachteiligt wird, riskieren Unternehmen eine Entschädigungszahlung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

In einer Jobanzeige war folgende Textpassage zu lesen: „Als Digital Native fühlst Du Dich in der Welt der Social Media, der Daten-getriebenen PR, des Bewegtbilds und allen gängigen Programmen für DTP, CMS, Gestaltung und redaktionelles Arbeiten zu Hause“.

Ein 1972 geborener Bewerber, der sich für den Job interessierte und abgelehnt wurde, fühlte sich benachteiligt. Er forderte, dass das Unternehmen ihn wegen Altersdiskriminierung gemäß dem AGG entschädigt.

Vor Gericht bekam der Mann prinzipiell Recht. Als „Digital Native“ wird eine Person bezeichnet, die mit digitalen Technologien aufgewachsen ist und diese geübt benutzt. Allgemein gelten Geburtsjahrgänge ab etwa 1980 als „Digital Native“.

Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ist diese Formulierung in Stellenanzeigen ein Indiz für Altersdiskriminierung (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. November 2024, 17 Sa 2/24).

Nach LAG-Auffassung wird mit dem Begriff „Digital Native“ unmittelbar an das Lebensalter angeknüpft. Dem Begriff „Digital Native“ könne ein Alters- bzw. Generationenbezug nicht abgesprochen werden, urteilte das Gericht.

Es befand, dass das Unternehmen mit der Stellenanzeige Personen ansprechen möchte, die mit digitalen Technologien aufgewachsen sind. Diese haben Computer, Internet und Smartphones von klein auf in ihren Alltag integriert.

Eine solche Stellenausschreibung kann als Indiz für eine direkte Altersdiskriminierung gemäß § 3 Abs. 1 AGG angesehen werden. Laut LAG konnte das Unternehmen im aktuellen Fall nicht widerlegen, dass der Bewerber vermutlich aufgrund seines Alters direkt benachteiligt wurde.

Das Gericht hat dem Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von 7.500 Euro zugesprochen. Es wurde keine Revision gegen das Urteil zugelassen.

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