Entgelttransparenzrichtlinie
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) hätte eigentlich bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Da bislang noch kein Regierungsentwurf durch eine Änderung des Entgelttransparenzgesetzes vorliegt, wurde die Umsetzungsfrist nicht eingehalten.
Trotzdem wirkt sich die Richtlinie schon aus.
Wesentliche Neuerungen der EU-Richtlinie
Die EU-Richtlinie beinhaltet in einigen Bereichen erhebliche Verschärfungen gegenüber dem in Deutschland geltenden Entgelttransparenzgesetz. So sieht sie u. a. vor, dass Bewerberinnen und Bewerber ihr Einstiegsentgelt oder zumindest eine Entgeltspanne erfahren können.
Zudem sieht die Richtlinie erweiterte Auskunftsrechte für Arbeitnehmende vor: Sie sollen das individuelle Gehalt und die Durchschnittsentgelte vergleichbarer Beschäftigter beim Unternehmen erfragen können. Darüber hinaus werden Unternehmen zu transparenten, objektiven und geschlechtsneutralen Vergütungssystemen verpflichtet.
Obwohl sich die Umsetzung dieser EU-Vorgaben in deutsches Recht noch verzögert, sollten sich Unternehmen bereits vorbereiten und ihre Vergütungssysteme, Entgeltstrukturen sowie die betrieblichen Prozesse zum Reporting überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Aufgrund des Vorrangs des EU-Rechts und der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung entfaltet die Richtlinie schon jetzt Wirkung für Unternehmen.
