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KI-Anwendung: Wer haftet für Fehler?

Wer haftet, wenn die KI Falschauskünfte gibt, die dann im Internet veröffentlicht werden?

Das Landgericht Kiel hat sich bereits 2024 mit dieser Frage beschäftigt und entschied:

Wer bewusst KI-Software für Unternehmensauskünfte nutzt und die Information online veröffentlicht, kann für Falschauskünfte haftbar gemacht werden.

Demnach können KI-User nicht behaupten, nicht beteiligt gewesen zu sein, wenn die KI-Software unzulänglich programmiert ist. Dies gilt auch für vollautomatisierte Vorgänge. Laut Urteil macht sich die Person, die KI nutzt, bei einer Internetveröffentlichung der KI-generierten Informationen verantwortlich. Sie übernimmt dabei erkennbar die inhaltliche Verantwortung für diese Aussagen.

Das Landgericht Kiel sieht vor, dass man für Falschauskünfte haftbar ist. Dies gilt auch, wenn die Regeln für die Nutzung des Internet-Portals auf KI-generierte und eventuell fehlerhafte Inhalte hinweisen.

Selbst ein Haftungsausschluss, der besagt, dass die bereitgestellten Informationen nicht immer aktuell, richtig, vollständig, hochwertig oder jederzeit verfügbar sein müssen, schützt nach Meinung des Gerichts in einem solchen Fall nicht vor einer möglichen Haftung.

Das Urteil zeigt, dass ein Haftungsrisiko besteht, wenn Unternehmen KI-Systeme nutzen. Daher sollten Vorkehrungen getroffen werden, um das Risiko zu minimieren. Eine Möglichkeit ist die sorgfältige Schulung der Beschäftigten im Umgang mit KI-Anwendungen am Arbeitsplatz.

Quelle: Landgericht Kiel, Urteil vom 29. Februar 2024, 6 O 151/23

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