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KI-Kompetenz: Pflichtschulung erforderlich

Beschäftigte, die künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz verwenden, müssen genügend Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen besitzen.

Diese Kompetenz haben Unternehmen seit Februar 2025 durch eine Schulung sicherzustellen. Die Vorgabe geht aus dem sogenannten AI Act der EU hervor.

Viele Unternehmen nutzen im betrieblichen Alltag künstliche Intelligenz, beispielsweise in automatisierten Bewerbungsverfahren oder beim Einsatz von Chatbots im Kundenservice. Die Beschäftigten, die sich mit KI beschäftigen, haben dafür entsprechende Kenntnisse im Umgang vorzuweisen oder zu erwerben.

Wissen zielgruppengerecht vermitteln

Art. 4 der KI-Verordnung der EU zufolge sind hierzu verpflichtend Schulungen durchzuführen. Dabei sollen

  • die technischen Kenntnisse der künftigen KI-Nutzer,
  • ihre Erfahrung,
  • ihre Ausbildung,
  • der Kontext, in dem die KI Systeme eingesetzt werden sollen, sowie
  • die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI Systeme eingesetzt werden sollen,
  • berücksichtigt werden.

    Schulungen für alle Betriebsgrößen

    Alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder deren Beschäftigte KI nutzen, unterliegen der Schulungspflicht. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Konkrete Vorgaben, wie eine solche KI-Schulung auszusehen hat, macht die EU-Verordnung nicht. Möglich sind sowohl interne als auch externe Schulungen zur KI-Nutzung. Wichtig: Die Schulungsmaßnahmen sind zu dokumentieren.

    Schulungen richtig planen

    Um möglichst gezielte Schulungen durchführen zu können, empfiehlt es sich, zunächst eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Es kann dabei ermittelt werden, welche KI-Systeme im Unternehmen genutzt werden. Zudem werden die damit verbundenen Risiken und die Beschäftigten, die KI am Arbeitsplatz verwenden, identifiziert. Mit einer betriebsinternen KI-Richtlinie können Standards festgelegt werden. Diese betreffen den Umgang mit KI, die Kennzeichnung von KI-Leistungen und den Datenschutz im Unternehmen.

    Artikel 4 der KI-Verordnung der EU ist bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft. Der Großteil der Verordnung (EU) 2024/1689, wird erst ab dem 2. August 2026 wirksam.

    Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über künstliche Intelligenz.

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