Lohnabrechnungsfehler begründen keinen höheren Gehaltsanspruch
Das entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Stellt ein Unternehmen versehentlich eine falsche Lohnabrechnung mit zu hohem Gehalt aus, kann daraus kein Rechtsanspruch auf den höheren Betrag abgeleitet werden.
Auch in der Entgeltabrechnung können hin und wieder Fehler passieren, die Beschäftigten einen zu niedrigen oder zu hohen Auszahlungsbetrag zuweisen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied, dass aus einer fehlerhaften Lohnabrechnung jedoch kein Anspruch auf die Auszahlung des falsch berechneten Betrags abgeleitet werden kann.
Eine Lohnabrechnung ist keine rechtliche Willenserklärung. Beschäftigte können aus den Informationen der Lohnabrechnung nicht einfach schließen, dass es eine Erklärung ist, die Rechte bestätigt oder ändert. Es ist also keine Erklärung im Sinne eines Schuldanerkenntnisses.
Aus einer versehentlichen Falschberechnung ergibt sich demnach kein Rechtsanspruch des Beschäftigten auf Auszahlung des zu hoch berechneten Betrags.
Es wurde keine Revision gegen das Urteil zugelassen.
Quelle: LAG Köln, Urteil vom 28. Januar 2025, 7 SLa 378/24).
