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Mindestruhezeiten bei mehreren Arbeitsverträgen

Hat ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammengenommen und nicht für jeden Vertrag einzeln.

Nur so können dem Arbeitnehmer täglich mindestens elf zusammenhängende Ruhestunden garantiert werden.

Einige in Rumänien beschäftigte Sachverständige waren aufgrund von mehreren Arbeitsverträgen an bestimmten Tagen im Rahmen eines Projekts an 8 Stunden pro Tag tätig und arbeiteten außerdem an anderen Projekten. Die Gesamtzahl der pro Tag geleisteten Arbeitsstunden überschritt für diese Sachverständigen die behördlich vorgesehene Obergrenze von 13 Stunden pro Tag.

Das mit der Rechtssache befasste Landgericht Bukarest fragte den Europäischen Gerichtshof im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens, ob die in der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG vorgesehene tägliche Mindestruhezeit, wenn ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen hat, für diese Verträge zusammengenommen oder für jeden dieser Verträge für sich genommen gilt. 

Der EuGH wies darauf hin, dass das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf - tägliche - Ruhezeiten nicht nur eine Regel des Sozialrechts der Union ist, sondern auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbürgt ist (EuGH, Urteil vom 17.3.2021 - C-585/19, Pressemitteilung 41/21). Die Arbeitszeitrichtlinie definiert den Begriff „Arbeitszeit“ als jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer arbeitet und dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Die Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird. Ruhezeit ist jede Zeitspanne außerhalb der Arbeitszeit; „Ruhezeit“ und „Arbeitszeit“ schließen einander aus. 

Die Anforderung der Arbeitszeitrichtlinie kann nicht erfüllt werden, wenn diese Ruhezeiten für jeden Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber getrennt geprüft werden. Folglich sind die Arbeitsverträge zusammen zu prüfen. Diese Auslegung wird auch durch das Ziel der Richtlinie bestätigt, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch eine Angleichung namentlich der innerstaatlichen Arbeitszeitvorschriften zu verbessern.

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