Ruhepausen als Arbeitszeit
Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Pause als Arbeitszeit einzustufen ist.
Muss ein Arbeitnehmer während einer Ruhepause bei Bedarf innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein, ist die Pause als Arbeitszeit einzustufen. Dies gilt, wenn die Einschränkungen objektiv gesehen die Möglichkeit einer freien Zeitgestaltung ganz erheblich begrenzen.
In einer Vorabentscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG so auszulegen ist, dass die Ruhepause, in der man innerhalb von zwei Minuten einsatzbereit sein muss, als „Arbeitszeit“ einzustufen ist.
Der Sachverhalt: Ein Mitarbeiter war als Betriebsfeuerwehrmann im Schichtdienst beschäftigt. Seine täglichen Arbeitszeiten umfassten zwei Essens- und Ruhepausen. Dabei konnte sich der Mitarbeiter in die Betriebskantine begeben, sofern er ein Funkgerät bei sich trug, das ihn, wenn nötig, zum Einsatz alarmierte. Die Ruhepausen wurden auf die Arbeitszeit nur dann angerechnet, wenn sie von einem Einsatz unterbrochen wurden. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass Ruhepausen stets Arbeitszeit seien.
Da sich die nationalen Gerichte nicht einig waren, wurde der Fall vom EuGH zur Entscheidung an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen. Der Gerichtshof hat die Zeiträume grundsätzlich als „Arbeitszeit“ eingestuft. Eine im Durchschnitt seltene Inanspruchnahme des Arbeitnehmers während seiner Bereitschaftszeiten sei unerheblich.
Gut zu wissen: Wird die Entscheidung eines nationalen Gerichts durch ein übergeordnetes Gericht aufgehoben, ist ersteres an die Rechtsauffassung des übergeordneten Gerichts nicht gebunden, wenn diese mit Unionsrecht nicht vereinbar ist.
Quelle: EuGH, Urteil vom 09.09.2021, Rechtssache C 107/19)
„Bleiben Sie auf dem Laufenden.“ – mit unserem kostenfreien Newsletter für Firmen werden Sie regelmäßig über Neuerungen aus dem Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht sowie dem Personalwesen informiert. Natürlich berichten wir auch über die Angebote der SBK für Sie und Ihre Mitarbeitenden und geben Ihnen Tipps rund um Gesundheit am Arbeitsplatz. Interessiert? Dann melden Sie sich einfach und unverbindlich an. | Hier geht's zur Anmeldung |