Tariftreuegesetz beschlossen
Der Bundesrat hat Ende März 2026 dem sogenannten Tariftreuegesetz zugestimmt.
Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Damit soll Lohndumping verhindert und mehr Wettbewerbsgerechtigkeit hergestellt werden.
Firmen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden wollen, haben laut Tariftreuegesetz Löhne auf Tarifniveau zu bezahlen. Es sind auch in Bezug auf die übrigen Arbeitsbedingungen, Ruhe- und Urlaubszeiten die tariflichen Standards einzuhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Unternehmen tarifgebunden ist.
Schwellenwerte und Hintergründe
Das Tariftreuegesetz soll für Aufträge des Bundes ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro netto gelten - in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr bleiben außen vor.
Mit dem neuen Gesetz soll Lohndumping im Zusammenhang mit der Durchführung öffentlicher Aufträge verhindert werden. Bislang hatten Betriebe, die ihre Beschäftigten untertariflich bezahlen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einen Wettbewerbsvorteil, weil sie aufgrund geringerer Lohnkosten zu günstigeren Konditionen anbieten konnten als tarifgebundene Unternehmen.
Gut zu wissen: Das Tariftreuegesetz ist zwar beschlossen, war aber zum Redaktionsschluss noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erst nach der Veröffentlichung tritt das Gesetz in Kraft.
