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Ukrainische Geflüchtete beschäftigen

Viele Geflüchtete aus der Ukraine möchten – zumindest vorübergehend – in Deutschland einer Arbeit nachgehen.

Sonderregelungen für als Arbeitnehmende eingestellte Ukraine-Geflüchtete

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben 07.06.2022 Sonderregelungen erlassen und damit seine Regelungen zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ergänzt. 

Aktuell: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 17.11.2022 die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten bis zum 31.12.2023 verlängert. Damit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von den Sonderregelungen über die Jahreswende 2022/2023 hinaus profitieren.

Beihilfen und Unterstützungen von Unternehmen an seine Beschäftigten können nach § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. der entsprechenden Lohnsteuerrichtlinien in Notfällen im gewissen Rahmen steuerfrei bleiben. Unterstützungen können danach grundsätzlich bis zu einem Betrag von 600 Euro je Kalenderjahr und Beschäftigten steuerfrei bleiben. Der 600 Euro übersteigende Betrag gehört in besonderen Notfällen ebenfalls nicht zum Arbeitslohn. 

Steuerfrei bleiben beispielsweise Zinsvorteile oder Zinszuschüsse des Betriebs. Steuerfrei bleiben auch Vorteile aus einer erstmalig nach Kriegsausbruch erfolgten:

•    Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Beschäftigte, deren privates Kfz durch die Kriegsereignisse nicht mehr verfügbar ist, 

•    Nutzungsüberlassung von Wohnungen oder von Unterkünften, wenn die bisher bewohnte Wohnung oder Unterkunft durch die Kriegshandlungen unbewohnbar geworden ist,

•    Gewährung von unentgeltlicher Verpflegung, soweit eine Selbstversorgung nicht erfolgen kann, oder 

•    Nutzungsüberlassungen anderer Sachen, wenn entsprechende Güter durch die Kriegsereignisse nicht mehr verfügbar sind oder die Überlassung der Schadensbeseitigung dient.

Der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von gebrauchten Gegenständen zum Zweck der Ausstattung der Wohnung oder der Unterkunft von Beschäftigten, die aufgrund der Kriegsereignisse die Ukraine verlassen haben, ist ebenfalls nicht dem Arbeitslohn zuzurechnen.

Hinweis:  Die o. g. Grundsätze gelten bei Leistungen zur Unterstützung der Angehörigen von Beschäftigten entsprechend.

Aufzeichnungspflichten

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dabei ist auch zu dokumentieren, dass Beschäftigte durch die Kriegshandlungen zu Schaden gekommen sind. Es sind die erforderlichen Angaben zur Glaubhaftmachung der Schadenshöhe sowie der wegen des Schadens erhaltenen Zuwendungen zu machen.

 

Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ob es eine Vorrangprüfung gibt und welche Rechte Geflüchtete als Arbeitnehmende haben.

Arbeitserlaubnis als Voraussetzung für Erwerbstätigkeit 

Voraussetzung dafür, dass Geflüchtete in Deutschland arbeiten dürfen, ist eine Arbeitserlaubnis. Diese bekommen die Ukraine-Geflüchteten recht unbürokratisch. Die Ausländerbehörde vermerkt in der Aufenthaltsgenehmigung, dass eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Diese Erlaubnis wird auch dann erteilt, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Die Aufenthaltsgenehmigung muss zuvor vom jeweiligen Geflüchteten beantragt werden.

Gut zu wissen: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat darüber informiert, dass die Ausländerbehörden bereits bei einer Antragstellung sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellt. Damit ist eine Arbeitsaufnahme schon in der Zeit zwischen Antragsstellung und Erteilung des Aufenthaltstitels möglich. Besondere Berufszugangsvoraussetzungen gelten selbstverständlich auch für Geflüchtete.

Keine Vorrangprüfung bei Ukraine-Geflüchteten

Normalerweise erfolgt bei Geflüchteten aus einem Nicht-EU-Staat eine „Vorrangprüfung“. Das bedeutet: Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die freie Stelle nicht vorrangig mit einem Stellenkandidaten aus Deutschland oder einem anderen EU-Land besetzt werden kann. Bei den Ukraine-Geflüchteten wird die Vorrangprüfung jedoch nicht durchgeführt, diese Hürde entfällt also.

Es gelten die normalen Arbeitnehmerrechte

Geflüchtete, die eine Arbeitserlaubnis besitzen und in Deutschland einer Arbeit nachgehen, gelten als ganz normale Arbeitnehmende. Es gibt keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Geflüchtete haben dementsprechend Anspruch auf Mindestlohn und Erholungsurlaub. Der jeweilige Arbeitgebende hat zudem auch Arbeitnehmerschutzrechte wie die Kündigungsschutzvorschriften zu beachten.

Bezieher von Bürgergeld

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist es ab dem 01.06.2022 möglich, Leistungen über das Jobcenter oder das Sozialamt zu beantragen. Durch den Bezug solcher Leistungen entsteht ein Kassenwahlrecht, wodurch eine sofortige gesetzliche Krankenversicherung bei der SBK möglich ist. 

Wichtige Fragen rund um die Krankenversicherung

Auf unserer Seite Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine beantworten wir Ihnen weitere wichtige Fragen rund um die Krankenversicherung in Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine.

Damit Ihre ukrainischen Mitarbeitenden sich einen schnellen Überblick zum Thema Krankenversicherung in Deutschland verschaffen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen übersichtlich als Download zusammengestellt – selbstverständlich auf Ukrainisch.

SBK-Kundeninfo Ukraine PDF, 575 KB

Wie können sich Ihre Mitarbeitenden krankenversichern, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen?

Mit Aufnahme der Beschäftigung können Ihre Mitarbeitenden Mitglied der Krankenkasse SBK werden und alle Gesundheitsleistungen der SBK nutzen. Hier finden Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft in der SBK:

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