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Urlaub: Gericht kippt Zwei-Wochen-Grenze

Ein Unternehmen darf Urlaub über gut drei Wochen nicht pauschal ablehnen.

Darum ging´s

Eine Mitarbeiterin beantragte drei Wochen Urlaub für die Zeit vom 1. bis zum 25. März 2026. Ihr Arbeitgeber lehnte dies ab. Begründung: In seinem Betrieb würden nicht mehr als zwei zusammenhängende Wochen Urlaub bewilligt. 

Dagegen klagte die Mitarbeiterin.

So wurde entschieden

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Thüringen ist die Beschränkung nicht rechtens. Sie verstößt gegen die Regelung in § 7 Abs. 2 Satz 1 Bundesurlaubsgesetz. Danach ist Urlaub zusammenhängend zu gewähren. Dies sei nur in Ordnung , wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 

Derartige Gründe konnte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall nicht darlegen.

Quelle: LAG Thüringen, Beschluss vom 2.3.2026 - 4 Ta 15/26

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