Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2023
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bekanntgegeben.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 242a SGB V beträgt ab dem 01. Januar 2023 1,6 Prozent. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit auf Basis der Schätzungen des GKV-Schätzerkreises festgelegt.
Die gesetzliche Krankenversicherung erwartet im kommenden Jahr ein Einnahmen-Minus. Davon wird ein großer Teil durch einen erhöhten Zuschuss aus Steuermitteln für den Gesundheitsfonds aufgefangen. Den Rest haben die Versicherten und Arbeitgeber durch die Zusatzbeiträge zu leisten.
Hinweis: Für die meisten Beschäftigten hat der durchschnittliche Zusatzbeitrag keine unmittelbare Relevanz. Für sie gilt der individuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse, bei der sie versichert sind.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist für folgende Personenkreise anzuwenden
- Geringverdiener (Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 325 Euro)
- versicherungspflichtige Bezieher von Bürgergeld,
- Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen sowie
- Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz spielt darüber hinaus eine Rolle für die Bestimmung der Höchstbeitragszuschüsse des Arbeitgebers für privat krankenversicherte Arbeitnehmer.
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